Schillers Kant-Studien. Nach den Anmerkungen in seinem Handexemplar der ‚Kritik der Urteilskraft‘
Einleitung
Das Jubiläumsjahr 2005, Schillers zweihundertster Todestag, markiert den Beginn einer Neuausrichtung in der Auseinandersetzung mit Schillers philosophischem Werk. War Schiller zuvor insbesondere als ein philosophischer Dilettant wahrgenommen worden, unternimmt es Frederick Beiser in seiner verdienstvollen Monographie ‚Schiller as Philosopher‘, diese tradierten Vorurteile zu entkräften, Schiller als Philosophen wieder ernst zu nehmen und sein Werk auf diese Weise als Theorieangebot zu rehabilitieren. Vgl. Beiser, Frederick: Schiller as Philosopher. A Re-Examination, Oxford: Clarendon Press, 2005, S. 10-13. Beiser schließt damit an den Neukantianismus an, für den Schillers produktive Auseinandersetzung mit der kantischen Philosophie von eigenem systematischen Interesse war. Vgl. Beiser. Die schwankende Terminologie Zu Schillers philosophische Stil vgl. beispielsweise Berghahn, Klaus L.: Schillers philosophischer Stil, in: Schiller-Handbuch, Helmut Koopmann (Hrsg.), Stuttgart: Kröner, 2011, S. 304-311. Außerdem Ueding, Gerd: Schillers Rhetorik. Idealistische Wirkungsästhetik und rhetorische Tradition, Tübingen: Niemeyer, 1971 sowie ders.: Rhetorik und Ästhetik in Schillers theoretischen Abhandlungen, in: Klaus L. Berghahn (Hrsg.): Friedrich Schiller. Zur Geschichtlichkeit seines Werks, Kronberg: Scriptor-Verlag, 1975, S. 159-194. Außerdem Stašková, Alice: Friedrich Schillers philosophischer Stil. Logik – Rhetorik – Ästhetik, Paderborn: Brill, Wilhelm Fink, 2021 sowie Wilkinson, Elizabeth M.; Willoughby, Leonard A.: Schillers Ästhetische Erziehung des Menschen. Eine Einführung, München: Beck, 1977, S. 68-106; zu Wilkinsons englischer Übersetzung der Briefe Über die ästhetische Erziehung des Menschen, s. Schiller, Friedrich: On the Aesthetic Education of Men in a Series of Letters, Elizabeth M. Wilkinson (Hrsg., Übers.), Oxford: Clarendon Press, 1967., die Schiller aus dem Lager der Literaturwissenschaft häufig zum Vorwurf gemacht worden ist und die man als Zeichen seines Dilettantismus glaubte verstehen zu müssen, ist nach Beiser durchaus kein Einzelfall. Vielmehr handelt es sich dabei in der akademischen Philosophie, wie „any philosopher would concede“ Beiser: Schiller as Philosopher, a.a.O., S. 9. schlicht um „business as usual“ Ebd.. Tatsächlich aber ist Schiller nach Beiser nicht einmal ein besonders problematischer Fall, sondern steht, was intellektuelle Sorgfalt („rigor“ Ebd.) anbelangt, kanonischen Autor:innen wie etwa Kant oder Hume in nichts nach. Ebd.
Diese Überzeugung, deren Plausibilität Beiser in seiner Monographie so eindrucksvoll vorführt, macht die eigentliche Bedeutung seiner Arbeit auch jenseits einzelinterpretatorischer Ergebnisse aus. Blomme, Cahen-Maurel und Wood urteilen angesichts von Beisers Arbeit:
In the last hundred years, he has done more than anyone else to rehabilitate Friedrich Schiller as a serious philosophical thinker. It is no exaggeration to say that Beiser’s 2005 book, ‘Schiller as Philosopher: A Re-Examination’, internationally rejuvenated interest in Schiller’s theoretical writings. Blomme, Henry/Cahen-Maurel, Laure/Wood, David W: Introduction. Friedrich Schiller. A German Idealist?, S. 25, in: Les cahiers philosophiques de Strasbourg 52 (2022), S. 7-25
Tatsächlich hat Beisers Rehabilitierung eine neue, internationale Beschäftigung mit Schillers philosophischen Schriften nach sich gezogen. Dabei stehen Fragen nach dem argumentativen Zusammenhang einzelner Schriften sowie des Werks untereinander ebenso im Vordergrund wie Schillers Verhältnis zur Klassischen Deutschen Philosophie oder anderen prominenten philosophischen Vertreter:innen seiner Zeit. Beispielsweise: Acosta, Emiliano: Fichte versus Schiller. Schillers Begriff der Person in der Zeit und Fichtes Kategorie der Wechselbestimmung im Widerstreit, Amsterdam: Rodopi, 2011; Sommer, Niklas: Schiller’s Interpretation of the Critique of the Power of Judgement. A Proposal, in: Proceedings of the European Society for Aesthetics 7 (2015), S. 464-475 sowie ders.: Beauty, Grace and Morality in Schillers „On Grace and Dignity“, in: Proceedings of the European Society for Aesthetics 8 (2016), S. 432-442; Sommer, Niklas: Der Satz der Indifferenz. Ein Gespräch zwischen Schiller und Schelling, das nicht stattgefunden hat, in: Lo Sguardo. Rivista di filosofia 30 (2020), I, S. 209-228; Sommer, Niklas: Ein Exzerpt aus „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ aus dem Schiller-Nachlass, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 71 (4), 2023, S. 593-607; Frank, Manfred: Schillers Ästhetik zwischen Kant und Schelling, in: ders. (Hrsg): Auswege aus dem Deutschen Idealismus, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2007, S.194-218; Rosario Acosta López, Maria del/ Powell, Jeffrey L. (Hrsg.): Aesthetic Reason and Imaginative Freedom. Friedrich Schiller and Philosophy, Albany, New York: State University of New York Press, 2018; Baumanns, Peter: Die Seele-Staat-Analogie im Blick auf Platon, Kant und Schiller, Würzburg: Königshausen & Neumann, 2007; Bollenbeck, Georg (Hrsg.): Friedrich Schiller. Der unterschätzte Theoretiker, Köln: Böhlau Verlag, 2007; Butscher, Cordula/ Hien, Markus (Hrsg.); Schiller im philosophischen Kontext, Würzburg: Königshausen & Neumann, 2011; Cloitre, Gaël: Schiller. Esthétique et Dualisme, Dijon: Centre Georges Chevrier, 2012; Pollok, Anne: Aesthetic Conditions of Freedom. Friedrich Schiller as a Complicated Kantian, in: Gerard Gentry (Hrsg.): Kantian Legacies in German Idealism, New York/London : Routledge, Taylor & Francis Group, 2021, S. 258-277; High, Jeffrey L./Martin, Nicholas/Oellers, Norbert (Hrsg.): Wo is this Schiller Now ? Essays on His Reception and Significance, Rochester, New York: Camden House, 2011; Falduto, Antonino: Introduction. Schiller’s Challenge to Moral Philosophy – Schillers Herausforderung für die Moralphilosophie, in: Kant-Studien (111/2), 2020, S. 224-226, ders.: Idealstaatsbürger und ganze Menschen. Der Ästhetische Staat in Schillers Briefen Über die ästhetische Erziehung des Menschen, in: Matthias Löwe/Gideon Stiening (Hrsg.): Ästhetische Staaten. Ethik, Recht, Politik in Schillers Werk, Baden-Baden: Nomos, 2021, S. 307-329; Noller, Jörg: ‚Heautonomy‘. Schiller on freedom of will, in: European Journal of Philosophy 20 (2), 2021, S. 339-353; ders.: From Autonomy to Heautonomy. Reinhold and Schiller on Practical Self-Determination, in: Idealistic Studies, 50 (3), 2020, S. 261-274; ders.: Schillers Philosophie des Geistes. Zur ästhetischen Einheit von Vernunft und Natur (erscheint in der Reihe „Geist und Geisteswissenschaft“, Band 6), Baden-Baden: Alber Verlag, 2024 sowie die Sonderausgabe „Reading Schiller. Ethics, Aesthetics, and Religion“ der Philosophical Readings; vgl. insbesondere Macors Einleitung. Macor, Laura Anna: Introducing the New Schiller, in: Philosophical Readings 5 (2013), S. 3-7; Feger, Hans (Hrsg.): Die Realität der Idealisten, Heidelberg: Winter, 2006; außerdem Hühn, Helmut (Hrsg.): Freiheit im Werden? Schillers Vorlesungen an der Universität Jena, Hannover: Wehrhahn Verlag, 2023.
Dieser ‚Paradigmenwechsel‘ Vgl. Rocco Lozano, Valerio: Los cambios de paradigma de la ‘Schiller-Forschung’, in: Daimon. Revista Internacional de Filosofia, 46 (2009), S. 205-213. erstreckt sich erfreulicherweise nicht nur auf Schillers Beschäftigung mit Kant nach 1791, aus der seine heute bekanntesten philosophischen Werke, wie etwa die Briefe ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘ oder ‚Über Anmut und Würde‘, hervorgehen. Vielmehr nimmt sie auch sein ‚vorkritisches‘ Werk in den Blick, das mit dem Philosophieunterricht in der Karlsschule einsetzt und sich schließlich im Verlauf der 1780er nicht zuletzt in den geschichtsphilosophischen in Überlegungen in Anlehnung u.a. an Kant und Herder niederschlägt. S. diesbezüglich etwa Riedel, Wolfgang: »Weltgeschichte als erhabenes Object«. Zur Modernität von Schillers Geschichtsdenken, in: Peter-André Alt (Hrsg.): Prägnanter Moment. Studien zur deutschen Literatur der Aufklärung und Klassik. Festschrift für Hans-Jürgen Schings, Würzburg: Königshausen & Neumann, 2002, S. 193-215 sowie Hahmann, Andree: Schiller’s Philosophy of History, in: Falduto, Antonino /Mehigan, Tim (Hrsg.): The Palgrave Handbook on the Philosophy of Friedrich Schiller, Cham: Palgrave MacMillan, 2023, S. 371-387.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die grundlegenden Arbeiten von Wolfgang Riedel zu nennen, der nicht bloß auf die Bedeutung der Anthropologie des jungen Schiller für die „Philosophischen Briefe“ hingewiesen, sondern darüber hinaus Schillers ideengeschichtlichen Hintergrund durch eine Quellenedition des Unterrichts an der Hohen Karlsschule aufgearbeitet hat. Riedel, Wolfgang: Die Anthropologie des jungen Schiller. Zur Ideengeschichte der medizinischen Schriften und der „Philosophischen Briefe“, Würzburg: Königshausen & Neumann, 1985. Abel, Jacob Friedrich: Eine Quellenedition zum Philosophieunterricht an der Stuttgarter Karlsschule (1773-1782), Wolfgang Riedel (Hrsg.), Würzburg: Königshausen & Neumann, 1995. Dies sind unverzichtbare Arbeiten, wenn die Forschung dem gerecht werden soll, was Jörg Robert „eine der wichtigsten Aufgaben der Schiller-Forschung“ Robert: Vor der Klassik, a.a.O., S. 28. genannt hat, nämlich:
ihren Autor wieder aus der reflexhaften Ausrichtung auf Kant zu lösen und die ideengeschichtliche und diskursive Ambivalenz der Auseinandersetzung mit der philosophischen Ästhetik nach 1791 zur Kenntnis zu nehmen. Ebd.
Roberts Forderung ist insofern zuzustimmen, als Schillers reife philosophische Ästhetik der 1790er Jahre nicht unabhängig von den Problemkonstellationen erschlossen werden kann, die ihn vor der Begegnung mit Kant beschäftigt haben. Sein philosophisches Werk ausschließlich auf die Auseinandersetzung mit der Transzendentalphilosophie zu begrenzen, würde auch bedeuten, Schiller die philosophische Eigenständigkeit abzusprechen und ihn zu einem bloßen Adepten Kants zu erklären. Gleichwohl darf man Roberts Plädoyer nicht dahingehend verstehen, dass eine Beschäftigung mit Kant im Hinblick auf Schillers Arbeiten nach 1791 fehlgeleitet oder überflüssig wäre.
Zwar ist insbesondere von Seiten der Literaturwissenschaft wiederholt die Bedeutung des kantischen Einflusses auf Schiller relativiert worden. Schon Baumecker hat dafür argumentiert, dass nicht Kant, sondern vielmehr Goethe der prägende Einfluss auf Schiller in den 1790er Jahren gewesen sei. Baumecker, Gottfried: Schillers Schönheitslehre, Heidelberg: Winter, 1937. Auch Ziolkowski betont die Bedeutung der Begegnung mit Goethe für die Briefe ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘. Ziolkowski, Theodore: Das Wunderjahr in Jena. Geist und Gesellschaft 1794/95, Stuttgart: Klett-Cotta, 1998, S. 126ff. In jüngerer Zeit ist es etwa Robert, der die kantische Philosophie unter Bezug auf Celle ein bloßes „Artikulationsmedium“ Ebd., ursprünglich Zelle, Carsten: Über den Grund des Vergnügens an tragischen Gegenständen, S. 374, in: Luserke-Jaqui, Matthias (Hrsg.): Schiller-Handbuch, Stuttgart: Metzler, 2005, S. 364-374. nennt. Dies gilt nicht zuletzt dort, wo die „anthropologischen Lösungen, die auch dort, wo „Kantische Grundsätze“ prätendiert werden, untergründig (…) fortbestehen.“ Robert: Vor der Klassik, a.a.O., S. 28. Riedel geht seinerseits so weit, dass Schiller „im Grunde immer, auch wo er sich ‚transzendental‘ gibt, gegen Kant“ SW V: 1223. argumentiert. Zum Bezug Schillers auf Kant vor der Begegnung mit der ‚Kritik der Urteilskraft‘ 1791, s. auch Macor, Laura Anna: Der morastige Zirkel der menschlichen Bestimmung. Friedrich Schillers Weg von der Aufklärung zu Kant, Würzburg: Königshausen & Neumann, 2010.
Es ist nicht nötig, diese Ansichten zu widerlegen, um für die Notwendigkeit zu argumentieren, Schillers Auseinandersetzung mit Kant nicht zu vernachlässigen. Denn unabhängig davon, wie man Schillers Studium der kantischen Philosophie im Einzelnen bewerten mag, so bleibt es unzweifelhaft, dass die kantischen Schriften, insbesondere die Kritik der Urteilskraft, ein steter Begleiter seiner philosophischen Arbeiten ab 1791 waren. Wie wir im folgenden Abschnitt sehen werden, ist Schillers Studium durch seinen Briefwechsel gut dokumentiert. Darüber hinaus ist auf Schillers sogenanntes „Kallias-Projekt“ von 1793 hinzuweisen, das sich aus der direkten Auseinandersetzung mit der kantischen Ästhetik ergibt, nämlich augenscheinlich gegen Kant ein objektives Kriterium des Schönen zu beweisen. Dieses Projekt sowie eine Darstellung der kantischen Ästhetik sind darüber hinaus ein wesentlicher Bestandteil der Vorlesung von Ästhetik aus dem Wintersemester 1792/93 (fortgesetzt im Sommersemester 1793). Auf die Bedeutung der ‚Vorlesung‘ weisen bereits Zelle und Pfotenhauer hin. Vgl. Pfotenhauer, Helmut: Würdige Anmut. Schillers ästhetische Verlegenheiten und philosophische Emphasen im Kontext bildender Kunst, S. 171, in: ders.: Um 1800. Konfigurationen der Literatur, Kunstliteratur und Ästhetik, Tübingen: Niemeyer, 1991, S. 157-179 sowie Zelle, Carsten: Die Notstandsgesetzgebung im ästhetischen Staat. Anthropologische Aporien in Schillers ästhetischen Schriften, S. 447f, in: Hans Jürgen Schings (Hrsg.): Der ganze Mensch. Anthropologie und Literatur im 18. Jahrhundert, Stuttgart: Metzler, 1994, S. 440-469. Ueding vertritt die Position, dass Schiller in der Vorlesung bereits die wichtigsten Grundlagen seiner Konzeption des Geschmacks geliefert habe. Ueding: Schillers Rhetorik, a.a.O., S. 40.
Wird darum zugestanden, dass die kantische Philosophie sowohl inhaltlich als auch terminologisch in Schillers Spätwerk anwesend ist, so wird sowohl seine Eigenständigkeit im Umgang mit als auch seine Weiterentwicklung von derselben nur dann freigelegt werden können, wenn seine Auseinandersetzung mit Kant eingehend untersucht wird. Die historische und systematische Erschließung des ideengeschichtlichen Hintergrundes vor 1791 muss infolgedessen um die Erschließung des ideengeschichtlichen Hintergrundes nach 1791 ergänzt werden. Insofern Schillers Werke, beispielsweise die Kallias-Briefe oder die tragödientheoretischen Schriften, bereits Ergebnis dieser Auseinandersetzung sind, wird eine solche Untersuchung auf Dokumente und Quellen angewiesen sein, welche Schillers Beschäftigung, sein Studium der kantischen Primärtexte belegen.
Es ist darum als Glücksfall anzusehen, dass sich gerade Schillers Handexemplar der Kritik der Urteilskraft, die er über den gesamten Zeitraum seiner philosophischen Beschäftigung der 1790er Jahre studiert, mit seinen handschriftlichen Eintragungen erhalten hat. Sie stellt eine unersetzliche, von der Schiller-Forschung bisher nur ungenügend zur Kenntnis genommene Quelle von Schillers Aneignung der Transzendentalphilosophie kantischer Provenienz dar.
Jens Kulenkampff ist das große Verdienst zuzuschreiben, Schillers Anmerkungen bereits den 1970er Jahren in seiner Edition „Materialien zu Kants ‚Kritik der Urteilskraft‘“ einem öffentlichen Publikum zur Verfügung gestellt und dergestalt auf die Existenz und die Relevanz der Anmerkungen hingewiesen zu haben. Kulenkampff, Jens: Friedrich Schiller. Vollständiges Verzeichnis der Randbemerkungen in seinem Handexemplar der Kritik der Urteilskraft, in: ders. (Hrsg.): Materialien zu Kants „Kritik der Urteilskraft“, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1973, S. 126-144. Auf seine Ausgabe weist auch die Nationalausgabe hin. Vgl. NA XLI,1: 624.
Wie in Abschnitt III noch deutlicher zu sehen sein wird, sind es im Wesentlichen zwei Gründe, welche eine Neuherausgabe von Schillers Anmerkungen nötig machen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Schillers Anmerkungen trotz Kulenkampffs Ausgabe in der Forschung bisher nur ungenügend zur Kenntnis genommen werden. Sie stellen mitnichten eine Standardreferenz in der Frage nach dem Einfluss der kantischen Philosophie auf Schillers Werk der 1790er Jahre dar. Ebenso wenig sind in den vergangenen Jahrzehnten Arbeiten erschienen, die sich darum bemühen, Schillers Anmerkungen systematisch auszuwerten und infolgedessen auf Hauptmomente seines Bezugs auf Kant aufmerksam zu machen, die (möglicherweise) abseits der Werke liegen. Eine neue Edition kann hier den wertvollen Effekt haben, diesen wichtigen Quellentext erstmals ins Bewusstsein der Forschung zu rücken. Dies scheint vor allem angesichts des oben skizzierten Paradigmenwechsels in der Schiller-Forschung nur folgerichtig zu sein.
Ein zweiter Grund betrifft die Ausgabe Kulenkampffs selbst. Trotz ihres Verdienstes, die Anmerkungen überhaupt sichtbar zu machen, mangelt es ihr an einer ausreichenden historischen Kontextualisierung von Schillers Lektüre. Darüber hinaus stellt sie die Anmerkungen lediglich als eine Liste dar, so dass die verschiedenen Stadien von Schillers Studium sowie die ihnen korrespondieren unterschiedlichen Anstreichungsschichten (vgl. Abschnitt III) nicht ausreichend deutlich voneinander zu unterscheiden sind. Damit im Zusammenhang steht auch die Frage nach dem Umfang der einzelnen Anmerkungsschichten und wie die Überlagerung unterschiedlicher Schichten zu bewerten ist. Vgl. Abschnitt III,4. Gerade in dieser Hinsicht bietet eine digitale Edition wie die vorliegende die nötigen Darstellungsmittel, um die verschiedenen Anstreichungsschichten voneinander abzuheben und auf diese Weise die Genese von Schillers Lektüre und den damit verbundenen Marginalien greifbar(er) zu machen.
Darüber hinaus gibt Kulenkampff diejenigen Textabschnitte, auf welche sich die Randnotizen (aller Wahrscheinlichkeit nach) beziehen, absatzweise wieder – und dies auch dort, wo es durch das vorliegende Material nicht zwangsläufig gerechtfertigt ist. Es wäre in diesem Fall wünschenswert, dass die Auflistung der Anmerkungen durch Faksimiles ergänzt würde, anhand derer die genaue Stelle eines Seitenverweises oder einer Randnotiz nachvollzogen werden könnte. Auf diese Weise blieben die editorischen und nicht selten interpretativen Entscheidungen der Herausgeber:in für die Leser:in einseh- und vor allem kritisierbar.
Aus diesen beiden Gründen, die in Abschnitt III noch einmal eingehender dargestellt werden, ergibt sich Aufgabe und Anspruch der vorliegenden Edition. Sie leistet damit zweierlei.
Zunächst dient sie dem Zweck, eine bisher in der Forschung nicht beachtete Quelle von Schillers Kant-Studium, Auseinandersetzung mit und Aneignung von der Transzendentalphilosophie sichtbar zu machen. Sie tut dies, indem sie die Anmerkungen in neuer Weise in einer Transkription präsentiert, die sich mit einer Faksimiledarstellung verknüpft (für Näheres, s. editorische Notiz). Darüber hinaus bietet sie eine historische Einführung, welche sowohl Schillers Lektüre der Kritik der Urteilskraft als die unterschiedlichen Gruppen von Anmerkungen kontextualisiert. Sie geht damit sowohl in ihrer Präsentation als auch in ihrer Einführung über die Ausgabe Kulenkampffs hinaus. Auf diese Weise ermöglicht sie der Forschung die vertiefte Auseinandersetzung mit Schillers Anmerkungen im Kontext seiner Bearbeitung der Transzendentalphilosophie.
Parallel zu und unabhängig von der Arbeit an dieser Edition hat das Deutsche Literaturarchiv Marbach das wünschenswerte Projekt unternommen, Schillers Exemplar der ‚Kritik der Urteilskraft‘ (nebst anderen Exponaten) zu digitalisieren und in hervorragender Qualität auf ihrer Webseite zur Verfügung zu stellen. https://digital.dla-marbach.de/viewer/!thumbs/AU00388814/1/ [zuletzt überprüft: 25.02.2026] Dies ist nicht nur aufgrund der darin enthaltenen handschriftlichen Eintragungen wünschenswert, sondern auch deshalb weil auf diese Weise Kants ‚Kritik der Urteilskraft‘ in erster Auflage zu Forschungszwecken in angemessener Auflösung digital und frei zugänglich vorliegt.
Von dieser Bereitstellung des Digitalisats hebt sich die vorliegende Edition nicht bloß durch ihre historische Einführung ab, sondern ferner durch den ihr anhängenden systematischen Analyseteil, der die Anmerkungen nach inhaltlichen Gesichtspunkten aufbereitet und auf interpretative Fluchtlinien aufmerksam macht, die sich von den Anmerkungen auf Schillers Werke ziehen lassen. Diese verstehen sich als erste Heranführung an Schillers Auseinandersetzung mit Kant und bereiten den Boden für zukünftige Forschungstätigkeiten. Es kann dabei weder ihre Aufgabe noch ihr Anspruch sein, eine umfassende Analyse der Randbemerkungen und deren Spuren in Schillers Werk zu bieten. Dies ginge über die Grenzen der hier unternommenen editorischen Tätigkeit hinaus, die darauf gerichtet ist, das Material aufzubereiten und unter nachvollziehbaren Standards zugänglich zu machen (vgl. diesbezüglich Abschnitt IV,1).
Im Folgenden wird daher zunächst Schillers Beschäftigung mit der Kritik der Urteilskraft historisch nachgezeichnet (Abschnitt II). Anschließend werden Schillers Handexemplar und die darin enthaltenen Anmerkungen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten beschrieben sowie deren Behandlung in Kulenkampffs Ausgabe dargestellt. Davon ausgehend gilt es, das Material im Hinblick auf drei zentrale Punkte, wie etwa Schillers Autorschaft und die Datierung der Anmerkungen, zu interpretieren (Abschnitt III). Zu guter Letzt stellt sich die Frage nach der Aussagekraft der Anmerkungen und welche Perspektiven sie auf Schillers philosophisches Werk der 1790er Jahre eröffnen. Diesbezüglich bietet diese Einführung einerseits einen Überblick und verweist andererseits konkret auf mögliche Fluchtlinien, die sich ausgehend von den Anmerkungen ziehen lassen (Abschnitt IV). Den Abschluss bildet eine Bibliographie (Abschnitt V) sowie die Danksagung (Abschnitt VI).
Schillers Lektüre der Kritik der Urteilskraft
Als Schiller 1789 eine (Philosophie-)Professur in Jena annimmt, tritt er in eine intellektuelle Atmosphäre ein, die das Zentrum transzendentalphilosophischen Nachdenkens in Deutschland bildet. Die Debatten, mit denen Schiller bekannt wird, widmen sich nicht bloß der Interpretation der kantischen Philosophie, sondern auch deren Verteidigung gegenüber skeptischen Einwänden. Vgl. etwa Noller, Jörg/Imhof, Silvan (Hrsg.): Kants Freiheitsbegriff (1786-1800). Dokumentation einer Debatte, Hamburg: Felix Meiner Verlag, 2021, Henrich, Dieter: Grundlegung aus dem Ich, a.a.O., Bondeli, Martin: Die Elementarphilosophie Karl Leonhard Reinholds und ihre Folgen, in: Vieweg, Klaus (Hrsg.): Kant und der Deutsche Idealismus. Ein Handbuch, Darmstadt: wbg Academic, 2021, S. 75-155. Schiller wird dieses letzte Problem insbesondere durch Karl Leonhard Reinhold kennen gelernt haben, der ihn nicht bloß bereits zwei Jahre zuvor zum Kant-Studium angeregt hatte. NA XXIV: 143. Reinhold ist es auch, der zu der Überzeugung gelangt ist, dass die kantische Philosophie noch nicht auf einem sicheren Fundament steht. Diesem Fundament, die Prinzipien der kritischen Philosophie aus einem (gemeinsamen) Grundsatz abzuleiten, ist sein Projekt der ‚Elementarphilosophie‘ gewidmet, das er in Gestalt eines ‚Versuch(s) einer neuen Theorie des menschlichen Vorstellungsvermögens‘ 1789 veröffentlicht hat. Schiller wird sich 1792 mit diesem Werk beschäftigen, als er auch bereits die ‚Kritik der Urteilskraft‘ gelesen hat. Vgl. NA XLII: 147. Zu Reinholds Projekt einer Elementarphilosophie, vgl. auch Frank, Manfred: ›Unendliche Annäherung‹, a.a.O., S. 152-199, ebenso Klemmt, Alfred: Karl Leonhard Reinholds Elementarphilosophie. Eine Studie über den Ursprung des spekulativen Idealismus, Hamburg: Meiner, 1958 sowie Fabbianelli, Faustino (Hrsg.): Die zeitgenössischen Rezensionen der Elementarphilosophie K. L. Reinholds, Hildesheim [u.a.]: Olms, 2003. Dazu zählt auch die frühe Bekanntschaft mit dem jungen Kant-Adepten Johann Benjamin Erhard, der nicht nur von Kant selbst als Gesprächspartner außerordentlich geschätzt wurde, sondern auch in Reinholds Schüler:innenkreis eine bedeutende Figur machte. Henrich: Grundlegung aus dem Ich, a.a.O., S. 1201-1222; außerdem Frank: ›Unendliche Annäherung‹, a.a.O., S. 457-485. Erhard ist es, der ebenso darum bemüht ist, die Elementarphilosophie zu verteidigen als auch Reinhold auf deren argumentative Schwächen hinzuweisen. Henrich: Grundlegung aus dem Ich, a.a.O., S. 1222-1254. Schiller lernt ihn bereits im Frühjahr 1791 kennen, als er eben im Begriff steht, mit der ‚Kritik der Urteilskraft‘ einen ersten Blick in die Grundlagen der Transzendentalphilosophie zu wagen. Aufgrund von Zweifeln an Reinholds Verteidigung der Transzendentalphilosophie gegenüber skeptischen Einwänden reist Erhard schließlich nach Königsberg, um persönlich mit Kant über diese Problematik zu sprechen. Auf seiner Rückreise führt ihn sein Weg erneut nach Jena, wo er bei Reinhold zu Gast ist. Die Vermutung liegt nahe, dass Schiller die Bekanntschaft bei dieser Gelegenheit erneuert hat und sollte dies der Fall sein, so wird Erhard ihm weder seine Unterredungen mit Kant noch seine eigenen Gedanken sowohl zur Transzendental- als auch zur Elementarphilosophie vorenthalten haben. Vgl. NA XXVI: 108. Erhards Einfluss auf Schiller kann dabei nicht (zu) gering geschätzt werden, wenn man bedenkt, dass Schiller ihn Körner wie folgt empfiehlt.
Er ist der reichste vielumfaßendste Kopf, den ich noch je haben kennen lernen, der nicht nur Kantische Philosophie, nach Reinholds Aussage, aus dem Grunde kennt, sondern durch eignes Denken auch ganz neue Blicke darinn gethan hat. NA XXVI: 82.
Schillers Lektüre der ‚Kritik der Urteilskraft‘ im Jahre 1791 kann daher nicht als unbefangene Auseinandersetzung verstanden werden; sie ereignet sich bereits im Kontext von Debatten, die das angemessene Verständnis der kantischen Philosophie und deren Weiterentwicklung zum Problemfall gemacht haben. Dieser Umstand mag es gewesen sein, der Schiller dazu bewegt hat, das Gespräch mit anderen Kantianer:innen zu suchen, die sein eigenes Studium begleiten. Zu diesem Zweck richtet er in seinem Haus Ende 1791 einen Mittagstisch ein, an dem beispielsweise Niethammer, der spätere Initiator der Zeitschrift ‚Philosophisches Journal einer Gesellschaft teutscher Gelehrten‘, und der Tübinger Repetent Diez teilnehmen. Vgl. XLII: 138-144. Über diesen Mittagstisch sind keine näheren Informationen bekannt. Aus Schillers Briefen erhellt lediglich, dass die kantische Philosophie zu den (wiederholten) Gesprächsthemen zählte und dass eine äußerst ungezwungene Gesprächsatmosphäre herrschte. So berichtet etwa Mit Niethammer, der soeben damit beschäftigt war, die kantische Religionstheorie weiterzuentwickeln, dürfte Schiller schon das Gespräch aufgrund seines Interesses für Religionsphilosophie gesucht haben. Zu Niethammer, s. Henrich: Grundlegung aus dem Ich, a.a.O., S. 945-1061. Niethammer wird Schiller bei der Herausgabe der ‚Neuen Thalia‘ als Redaktionsmitglied unterstützen. Vgl. NA XXVI: 103. Zu Schillers Interesse für Religion und seiner Lektüre von Kants ‚Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft‘, vgl. NA XXVI: 219. Es darf weiter davon ausgegangen werden, dass Schiller durch diese Bekanntschaften, insbesondere durch Diez, mit den Debatten um die Transzendentalphilosophie in Jena vertraut gewesen ist. Diez nimmt dabei deshalb eine besondere Stellung ein, weil er sich wie Erhard im Umkreis Reinholds bewegt hat und als Kritiker von dessen Elementarphilosophie aufgetreten ist. Zu Diez, vgl. Diez: Briefwechsel, a.a.O., S. XVII-XXXIII sowie LVI-LXX.
Diesen Mittagstisch unterhält Schiller – mit wechselnden Teilnehmenden – bis zu seinem Umzug in das Jenaer Gartenhaus im Sommer 1793. Mit anderen Worten besteht der Mittagstisch, der sich täglich zusammenfindet, über den gesamten Zeitraum von Schillers initialem Kant-Studium bis zu den ersten Auseinandersetzungen in der ‚Vorlesung über Ästhetik‘ und den ‚Kallias-Briefen‘ im Winter 1792/93 und Sommer 1793. Eigens zum Zweck seiner Vorlesungsvorbereitung nimmt Schiller die augenscheinlich irgendwann zwischen 1791 und 1792 unterbrochene Lektüre der ‚Kritik der Urteilskraft‘ wieder mit neuem Eifer auf. NA XXVI: 127. Der äußere Anlass des Kollegs über Ästhetik, in dem u.a. Kants Ästhetik behandelt werden soll, ist ihm eine willkommener Gelegenheit, um sich in Auseinandersetzung mit der ‚Kritik der Urteilskraft‘ erneut demjenigen Thema zu widmen, das ihm der Freund Körner bereits 1791 ans Herz gelegt hatte: die Frage nach einem objektiven Kriterium oder Begriff des Schönen. So finden sich denn sowohl in der ‚Vorlesung über Ästhetik‘ als auch in der mit Körner geführten Privatkorrespondenz, den sogenannten ‚Kallias-Briefen‘, Schillers Argumente für ein solches objektives Kriterium des Schönen ausgebreitet. Vgl. FA VIII: 278-286 sowie 1066-1072. Aus der ‚Vorlesung über Ästhetik‘ werden schließlich auch weitere wichtige Arbeiten des Jahres 1793, wie etwa ‚Über Anmut und Würde‘, oder die tragödientheoretischen ‚Vom Erhabenen‘ und ‚Über das Pathetische‘ hervorgehen. Die Kant-Lektüre hat Schiller bereits im Verlauf des Jahres 1792 fruchtbar gemacht. Er veröffentlicht zwei auf seine Vorlesung über die Tragödie aus dem Jahr 1790 zurückgehende Aufsätze, in denen sich, wie er Körner mitteilt, „viel Kantisches“ finde. Vgl. NA . Bei diesen Schriften handelt es sich um die in der Neuen Thalia erschienen Aufsätze ‚Über den Grund des Vergnügens an tragischen Gegenständen‘ sowie ‚Über die tragische Kunst‘.
Sowohl in seinen Gesprächen mit Erhard als auch den Diskussionen, die zweifelsohne an Schillers Mittagstisch stattgefunden haben, wird sich möglicherweise seine Überzeugung gefestigt haben, die er später seinem Freund Huber als Rat zum Studium Kants mitteilt „Wolltest und könntest Du es aber, so weiß ich Dir keinen beßern Führer als Kant selbst; Reinhold und alle übrige würden Dich eher irre machen.“ NA XXVII: 143. – Von diesem Urteil nimmt Schiller lediglich Becks ‚Erläuternden Auszug aus Kants Schriften‘ aus, in dem „der Faden an welchem die Speculation fortgeht (…) sichtbarer als in Kants Werke“ ist. Vgl. NA XXVII: 144.
Bis in das Jahr 1794 ist von Kant als dem einzigen Studium die Rede, das Schiller „anhaltend“ NA XXVII: 23. treibt. Zu diesem gesellen sich schließlich auch die Publikationen Fichtes, der 1794 Reinholds Nachfolger in Jena wird. Schiller hatte bereits Fichtes anonyme ‚Versuch einer Critik aller Offenbarung‘ gelesen. NA XXVI: 150. – Schillers Interesse an dieser Schrift wird durch folgende Anekdote deutlich, die Göritz berichtet. „(…) als Fichtes Kritik aller Offenbarung erschien, verschlang er sie, und war von manchen ihrer Ansichten so eingenommen, daß er sie rüstig verteidigte und den Professor Hufeland, der nicht mit ihm einer Meinung war, im Disputieren einst über eine Stunde hinter einem Schrank, wohin sich dieser zurückgezogen hatte, unter beständigen Demonstrationen festhielt.“ NA XLII: 150. Auch die Aufnahme Fichtes vollzieht sich für Schiller jedoch nicht, ohne in Debatten über dessen Bedeutung als Erneuerer des elementarphilosophischen Programms involviert zu sein. Zu Fichtes Rolle in Jena, vgl. Waibel: Hölderlin und Fichte, a.a.O., S. 89-98; außerdem Breazeale, Daniel: Fichte on Skepticism, in: Journal of the History of Philosophy 29 (1991), S. 427-453 sowie ders.: Über die Unhaltbarkeit und die Unentbehrlichkeit des Skeptizismus bei Fichte, in: Fichte-Studien 5 (1992), S. 7-20. Erneut ist es Erhard, mit dem Schiller diesbezüglich in Kontakt tritt.
Wie es der Zufall wollte, befand sich Erhard zu eben dem Zeitpunkt in Zürich, als Fichte den seiner Meinung nach bahnbrechenden, die Transzendentalphilosophie endgültig auf ein unbestreitbares Fundament stellenden Grundgedanken seiner Wissenschaftslehre in Lavaters Haus in Privatvorlesungen vorstellte. Erhard wurde Zeuge der letzten dieser Vorlesungen und geriet in eine heftige Auseinandersetzung mit Fichte darüber, dass dessen Grundsatz ‚Ich bin‘ als gänzlich „unkantisch und unhaltbar“ Henrich: Schillers Denken im Spannungsfeld der Jenaer Konstellation, S. 121, in: Jan Bürger (Hrsg.): Friedrich Schiller. Dichter, Denker, Vor- und Gegenbild, Göttingen: Wallstein Verlag, 2007, S. 116-136. zu erklären sei. Auf seiner Rückreise von Zürich nach Nürnberg führte ihn sein Weg nach Stuttgart, wo er erneut mit Schiller zusammentraf, der eben im Begriff stand, nach Jena zurückzukehren. Henrich: Schillers Denken, a.a.O., S. 121ff.
Schiller, der seit Ende 1793 in der Heimat seiner Jugend weilte, war, wie eine Anekdote von Hovens berichtet, einmal mehr in das Studium der ‚Kritik der Urteilskraft‘ vertieft.
Kants Kritik der Urteilskraft lag, wenn er auch unpäßlichkeitshalber das Bett hüten mußte, oder gar, wie er oft scherzen konnte, von Arzneigläsern sich umlagert sah, immer nicht unweit jenes Belagerungsgeschützes (…). NA XLII: 180.
Als Erhard und Schiller schließlich beschließen, einen Teil des Weges gemeinsam zurückzulegen, kommt es erneut zu Gesprächen über das Zentrum der kantischen Philosophie. So teilt Erhard seinem Freund Herbert etwa mit: „Mit Schiller hatte ich wichtige Unterhaltungen. Er ist ganz in den Geist des Kantischen Systems eingedrungen.“ Zitiert nach Henrich: Untersuchungen aus dem Ich, a.a.O., S. 1326. – Henrich ist der Meinung, dass sich Erhards Affirmation von Schillers Kant-Verständnis darauf bezieht, dass auch Schiller der Meinung gewesen sei, dass die Transzendentalphilosophie nicht auf theoretischen Prämissen, sondern vielmehr einer praktischen Gewissheit beruhe. Henrich: Schillers Denken, a.a.O., S. 122. Henrichs Ansicht lässt sich etwa durch eine Äußerung Schillers in den Kallias-Briefen stützen, in denen es heißt: „Es ist gewiß von keinem Sterblichen Menschen noch kein größeres Wort noch gesprochen worden, als dieses Kantische, was zugleich der Inhalt seiner ganzen Philosophie ist: Bestimme dich aus dir selbst: So wie das in der theoretischen Philosophie: Die Natur steht unter dem Verstandesgesetz.“ NA XXVI: 191. Ob dieses Eindringen in den Geist des kantischen Systems auch mit sich brachte, Skepsis gegenüber Fichtes Grundsatzphilosophie walten zu lassen, kann dahingestellt bleiben. Es steht jedenfalls fest, dass Schiller Fichtes Schriften mit Spannung erwartet hat und auch dass die Bekanntschaft zwischen Schiller und Fichte anfänglich unter fruchtbaren Sternen stand. S. auch Ziolkowski, Theodore: Das Wunderjahr in Jena, a.a.O., S. 40ff.
Wilhelm von Humboldt berichtet nach einem Zusammentreffen an seinen Freund:
Er erwartet von Ihnen sehr viel für die Philosophie. Sie hätten (…) Ihr speculatives Nachdenken fast nach allen Seiten hin gerichtet. Das einzige, was noch mangle, sey Einheit. (…) Kämen Sie dahin – und dieß hänge allein von Ihnen ab – so wäre von keinem andern Kopf so viel und schlechterdings eine neue Epoche zu erwarten. NA XXXV: 62.
Fichtes Urteil verdeutlicht ebenso wie Erhards, welche Erwartungen man an Schillers Kant-Studium hegte. Nicht weniger war zu erwarten als ‚schlechterdings eine neue Epoche‘. So wenig Schiller in den Augen Hölderlins gewillt gewesen sein mag, über die „Kantische Grenzlinie“ Hölderlin, Friedrich: Sämtliche Werke und Briefe. Band II, Knaupp, Michael (Hrsg.), Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1998. hinauszutreten, so zeichnet sich gleichwohl das Bild von Schiller als einem Denkenden, an den wenigstens der Anspruch ergangen ist, sich um eine eigenständige Position, eine eigenständige Aneignung der kantischen Philosophie zu bemühen. Dass Schiller glaubte, eine solche Eigenständigkeit erreicht zu haben und sie überdies willens war, gegen andere zu verteidigen, zeigt ein Blick auf seine Schriften. Nicht nur in ‚Über Anmut und Würde‘, auch in den Briefen ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘ nimmt Schiller es für sich in Anspruch, den eigentlichen Geist der kantischen Philosophie gegenüber der Öffentlichkeit und denjenigen, „die in die Kantische Philosophie hinein pfuschten“ NA XXVI: 191., exponieren zu können. Vgl. FA VIII: 367 sowie 601.
Noch deutlicher wird diese Einstellung in dem Disput, der schließlich Schillers und Fichtes Zusammenarbeit zum Erliegen gebracht hat. Schiller lehnte Fichtes Aufsatz Über Geist und Buchstab‘ in der Philosophie unter Verweis auf dessen mangelnde begriffliche Klarheit vehement ab und zog damit nicht nur Fichtes Rechtfertigungsversuche, sondern auch dessen Ingrimm auf sich. Dieser Disput ist uns heute als Horen-Streit bekannt. Zur Auseinandersetzung zwischen Schiller und Fichte, vgl. etwa: Wildenburg, Dorothea: »Aneinander vorbei«. Zum Horenstreit zwischen Schiller und Fichte, in: Fichte-Studien 12 (1997), S. 27-14; Acosta: Schiller versus Fichte, a.a.O., besonders S. 275-293; Henrich: Der Grund im Bewusstsein, a.a.O., S. 319f., Beiser: Schiller as Philosopher, a.a.O., S. 144-147; Cahen-Maurel, Laure: Fichte avec Schiller. La querelle des Heures à la lumière de Grâce et Dignité, in: Les Cahiers Philosophiques de Strasbourg 52 (2022), S. 117-146 sowie Landenne, Quentin: La ‘Bildung’ chez Schiller et Fichte, entre esthétique et politique, in: Les Cahiers Philosophiques de Strasbourg 52 (2022), S. 147-161.
Nicht lange darauf hat Schilles es für nötig befunden, seine „philosophisch Bude“ NA XXVIII: 132. auf eine Zeit zu schließen, weil er sich doch zu prosaisch fühle. Ebd. Gleichwohl urteilte er auf seine philosophische Betätigung der 1790er Jahre zurückblickend:
Die Metaphysisch-critische Zeitepoche, welche besonders in Jena herrschte, ergriff auch mich, es regte sich das Bedürfnis nach den letzten Principien der Kunst und so entstanden jene Versuche, denen ich keinen höheren Werth geben kann und will, als daß sie ein Stück meines Nachdenkens und Forschens bezeichnen, und eine vielleicht nothwendige Entladung der metaphysischen Materie sind, die wie das Blatterngift in uns allen steckt, und heraus muß. NA XXXI: 72; vgl. außerdem NA XXVIII: 132.
Wie notwendig diese Entladung Schiller war, zeigt das anhaltende Studium der kantischen Philosophie über vier Jahre hinweg und die zahlreichen Gespräche, die Schiller zur Verständigung über das Zentrum und die Herausforderungen dieser Philosophie geführt hat. Die obigen Ausführungen zeigen auch, wie sehr Schiller darum bemüht war, das „wohltätige Licht“ NA XXVI: 13., das die kantische Philosophie in seinem Geiste entzündet hatte, für sich fruchtbar zu machen. Es kann demnach nicht die Rede davon sein, dass der Einfluss, den die Philosophie Kants auf Schiller genommen hat, zu vernachlässigen wäre. Desto dringlicher wird es, sich mit den Quellen auseinanderzusetzen, die Schillers Auseinandersetzung mit der kantischen Philosophie, und insbesondere der für ihn nachhaltig einflussreichen Kritik der Urteilskraft dokumentieren.
Schillers Handexemplar der ‚Kritik der Urteilskraft‘
Befund
Bei Schillers Handexemplar der ‚Kritik der Urteilskraft‘ handelt es sich um die erste, 1790 erschienene Auflage, die in Berlin und Libau bei Friedrich und Lagarde erschienen ist. Neben Vorrede, Einleitung und Haupttext ist dem Exemplar ein Druckfehlerverzeichnis angehängt. Diese ist aufgrund der Umstände ihres Drucks mit einem Druckfehlerverzeichnis versehen, das Kant nach Durchsicht der letzten Korrekturbögen erstellt hat. Zur Drucklegung der ersten Auflage der Kritik der Urteilskraft vgl. Klemme, Heiner F.: Zur Drucklegung, S. XXVI-XXXVI, in: Kant, Immanuel: Kritik der Urteilskraft, Heiner F. Klemme (Hrsg.), Hamburg: Meiner, 2009. Es befindet sich unter der Signatur Schiller-Bibliothek I/Kant unter der Inventarnummer 32347 im Schiller-Nationalmuseum in Marbach am Neckar.
Auf dem vorderen Innendeckel finden sich in Bleistift in der linken, oberen Ecke die Signatur des Archivs (s. o.) sowie in der rechten, oberen Ecke die durchgestrichene Zahlen- und Buchstabenfolge B40880. Über der Signatur steht zudem in schwarzer Tinte: Seinem l. Sohn Kurt zugeeignet. Friedrich Delitzsch. 29/X 10. Vgl. Faksimile
Das Vorsatzplatz ist mit folgender Beschriftung versehen. In brauner Tinte ist der Name Schiller eingetragen. Die Nationalausgabe versieht diesen Befund mit dem Zusatz „eigenhändig“. NA XLI,1: 622. In blauer Tinte ist die folgende, den Namenszug einschließende, Bemerkung eingetragen: Dies Exemplar eines für Schillers Weltanschauung so wichtig gewordenen Werkes war in seinem Besitz und Gebrauch. Durch seinen Sohn Ernst gelangte es in den Besitz meines mit diesem eng befreundeten Vaters. Noch bei meines armen theuren Vaters Lebzeiten „Lebzeiten“ ist dunkelbrauner Tinte über „Vaters“ und „habe“ eingefügt. Vgl. Faksimile. habe ich ein vielfach thränenreiches, aber durchaus theures Erbe angetreten; unter so viel anderen dies Buch. Ich laße es Ihnen. Die Hände, durch welche das Werk gegangen ist, ich weiß es, machen es Ihnen werther, interessanter oder doch wenigstens lieber. Ihr treuer Heyfelder Erlangen 24 Oktober 1855. Vgl. Faksimile S. auch NA XLI,1: 622.
Auf den folgenden Seiten finden sich sowohl Anmerkungen am Rand, Korrekturen im Fließtext sowie Unterstreichungen in Bleistift, brauner sowie schwarzer Tinte. Bei dem Löwenanteil dieser etwas über 200 Eintragungen handelt es sich um Randnotizen in brauner Tinte. Wesentlich geringer fallen die Randnotizen in Bleistift und schwarzer Tinte aus. An den Randnotizen in schwarzer Tinte sind vielfach Bleistiftstriche zu erkennen. Diese Beobachtung stellt auch Kulenkampff an. Vgl. Kulenkampff: Materialien, a.a.O., S. 144. Bei den Randnotizen handelt es sich zum größten Teil um Seiten- und Paragraphenverweise. Darüber hinaus finden sich acht wörtliche Anmerkungen Vgl. die Nummern S. 36/Anm. 47, S. 42/Anm. 52, S. 52/Anm. 64, S. 72/Anm. 76, S. 73/Anm. 78, S. 91/Anm. 92, S. 92/Anm. 94, S. 93/Anm. 95. sowie ein Fragezeichen Vgl. S. 46/Anm. 56.. Von diesen acht wörtlichen Anmerkungen ist lediglich „Beyspiele“ (S. 52/Anm. 64) in Bleistift geschrieben. Das notierte Fragezeichen ist ebenfalls in Bleistift notiert. Darüber hinaus sind insgesamt dreizehn Notabene-Zeichen (NB) notiert. Von diesen dreizehn sind sieben in Bleistift geschrieben sowie sechs in brauner Tinte. Die NB-Zeichen in Bleistift finden sich auf den folgenden Seiten: S. 15/Anm. 19 sowie 21, S. 18/Anm. 24, S. 38/Anm. 50, S. 29/Anm. 51, S. 51/Anm. 60 sowie S. 59/Anm. 67; diejenigen in brauner Tinten hingegen auf den Seiten: S. 59/Am. 99, S. 112/Anm. 109, S. 158/Anm. 131, S. 175/Anm. 140, S. 186/Anm. 144, S. 201/Anm. 151.
Die übrigen Eintragungen sind Korrekturen. Schillers Exemplar verzeichnet insgesamt 43 solcher Verbesserungen. Das der ‚Kritik der Urteilskraft‘ angehängte Druckfehlerverzeichnis führt 38 zu verbessernde Änderungen auf, beginnend auf Seite 18 bis S. 329. Im Druckfehlerverzeichnis steht 328, die zu verbessernde Änderung bezieht sich jedoch auf S. 329. Zu dieser Anzahl gelangt auch Klemme. Vgl. Klemme, Heiner F.: Editorische Notiz, S. C, in: Kant, Immanuel: Kritik der Urteilskraft, Heiner F. Klemme (Hrsg.), Hamburg: Meiner, 2009. Im Handexemplar sind 36 dieser 38 Druckfehler umgesetzt. Die ersten beiden Druckfehler auf den Seiten 18 und 19 sind nicht verbessert, so dass die Änderungen erst auf Seite 22 beginnen. Darüber hinaus sind sieben weitere Verbesserungen eigenhändig vorgenommen worden. Insgesamt verzeichnet das Handexemplar also 43 korrigierende Eingriffe in den Text. Der Großteil der Korrekturen ist mit brauner Tinte vorgenommen worden. Lediglich sechs Änderungen wurden mit Bleistift eingetragen; vier davon weisen ebenfalls dunkle Tinte auf. Die Nationalausgabe spricht hingegen von 39 Verbesserungen im Druckfehlerverzeichnis und lediglich sechs zusätzlichen Verbesserungen. Vgl. NA XLI,1: 624.
Auf dem hinteren Vorsatzblatt sind zudem noch Zahlenkolonnen in Bleistift eingetragen, deren Sinn nicht ersichtlich ist. Vgl. Faksimile – Auch die Nationalausgabe macht zu diesen keine nähere Angabe. Vgl. NA XLI,1: 624.
Ausgehend von diesem Befund stellen sich einige Anschlussfragen, die einerseits mit der Aussagekraft der Anmerkungen und andererseits ihrer Darstellung zusammenhängen. Sie betreffen die Frage der Autorschaft, den Status der schwarzen Eintragungen sowie die Datierung der Randnotizen.
Die Annahme der Autorschaft
Zunächst ist die Frage zu stellen, ob die sich in Schillers Handexemplar befindlichen Eintragungen tatsächlich von seiner Hand stammen. Diese Frage ist nicht ohne Belang. Denn nur wenn überzeugend dafür argumentiert werden kann, dass es sich tatsächlich um Schillers eigene Eintragungen handelt, kann das Handexemplar als relevante Quelle für sein Kant-Studium betrachtet werden. Sowohl Kulenkampff als auch die Nationalausgabe gehen in ihrer Behandlung der Eintragungen von einer Autorschaft Schillers aus. Schon Kulenkampffs Titel „Friedrich Schiller. Vollständiges Verzeichnis der Randbemerkungen in seinem Handexemplar der ‚Kritik der Urteilskraft‘ liegt eine Autorschaft Schillers nahe. In seiner knappen Einleitung spricht Kulenkampff schließlich selbst von der „großen Zahl Randbemerkungen von Schillers Hand.“ Kulenkampff: Materialien, a.a.O, S. 126. – Sollte sich diese Annahme auf Auskünfte seitens des Archivs stützen, so macht Kulenkampff dazu keine näheren Angaben. Der dem oben zitierten Satz anhängigen Endnote ist lediglich der Dank für „[d]en Hinweis auf die Existenz dieser Anmerkungen“ an Dieter Henrich sowie an das Literaturarchiv „für die freundliche Erlaubnis zur Veröffentlichung“ zu entnehmen. Kulenkampff: Materialien, a.a.O, S. 144. Die Nationalausgabe geht impliziter vor. Diese spricht von „Notizen und Anstreichungen in Schillers Exemplar.“ NA XLI,I: 623. Gleichwohl ist diese Aussage stets mit dem Zusatz ‚eigenhändig‘ versehen. Ebd. Da im Hinblick auf die Widmungen und Weitergabenotizen explizit deren Urheber Delitzsch und Heyfelder genannt sind, wird sich ‚eigenhändig‘ auf Schiller selbst beziehen.
Diese Annahme von Schillers Autorschaft ist jedoch nicht ohne Weiteres selbstverständlich. Zwar ist es unzweifelhaft, dass sich das Exemplar in Schillers Besitz befunden hat. Gleichwohl ist das noch kein sicherer Beleg dafür, dass es sich bei Schiller selbst auch um den Urheber der Eintragungen handelt. So befindet sich beispielsweise im Goethe-Schiller-Archiv in Schillers Nachlass unter der Rubrik ‚Arbeitsmaterialien‘ ein Exzerpt aus Kants ‚Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft‘ (Signatur: 83/181. Vgl. für Näheres zu dem Exzerpt und seiner Bedeutung für Schiller, vgl. Sommer, Niklas: Ein Exzerpt aus „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ aus dem Schiller-Nachlass, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 71 (4), 2023, S. 593-607. Wie aus dem Briefwechsel zu ersehen ist, hat Schiller die ‚Religionsschrift‘ bereits während ihres Drucks im Frühjahr 1793 in Jena gelesen. Eine (nicht zu entziffernde) Fundnotiz bezieht das Dokument auf die erste Auflage der ‚Religionsschrift‘ von 1793. Ich habe dagegen zu zeigen versucht, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Exzerpt der zweiten Auflage von 1794 handelt, in der Kant in einer längeren Fußnote auf Schillers Abhandlung ‚Über Anmut und Würde‘ (1793) reagiert. Vgl. Ein Exzerpt aus ‚Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft‘ aus dem Schiller-Nachlass, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 71 (4), 2023, S. 593-607. Nicht nur empfiehlt er den Aufsatz seinem Freund Körner, darüber hinaus bezieht er sich darauf in seiner Abhandlung ‚Über Anmut und Würde‘ im Kontext seiner Auseinandersetzung mit der kantischen Moralphilosophie. FA VIII: 367; vgl. in diesem Zusammenhang außerdem FA VIII: 600-601. Es liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Exzerpt um ein Arbeitsdokument handelt, das seine Lektüre der ‚Religionsschrift‘ und seine Auseinandersetzung mit derselben dokumentiert. Es handelt sich bei dem Exzerpt jedoch nicht um ein Schriftstück von Schillers Hand, so dass einerseits die Frage aufgeworfen werfen muss, wer die eigentliche Verfasser:in war und wie es in Schillers Besitz gelangt ist. Das Archiv hat auf Nachfrage keine Auskunft darüber geben können, wie Schillers Verfasserschaft ausgeschlossen worden ist. Vergleicht man jedoch die Handschrift des Exzerpts mit anderen Dokumenten, die zweifelhaft Schillers Hand zugeordnet werden können, so bleibt wenig Zweifel daran bestehen, dass es sich nicht um Schillers Handschrift handelt. Zwar macht dieser Umstand es nicht unmöglich, dass Schiller das Exzerpt zu Arbeitszwecken gebraucht hat, dass es möglicherweise in seinem Beisein oder unter seiner Mitarbeit entstanden ist und dass es auf diese Weise noch immer einen Blick in seine Auseinandersetzung mit der ‚Religionsschrift‘ gewährt. Er verdeutlicht jedoch auch, dass nicht von einem Besitz Schillers auf dessen Gebrauch geschlossen werden kann. Wie lässt sich also die Annahme der Autorschaft Schillers im Hinblick auf die Anmerkungen begründen oder wenigstens plausibilisieren?
Zunächst lässt sich durch den Briefwechsel belegen, dass Schiller die ‚Kritik der Urteilskraft‘ nicht bloß wiederholt liest, sondern sie insbesondere seiner ‚Vorlesung über Ästhetik‘ zugrunde legt. Aus der Nachschrift des Hörers Michaelis sowie den überlieferten Manuskriptblättern wissen wir zuverlässig, dass die ‚Vorlesung‘ einen Abriss der kantischen Ästhetik enthalten hat. Da Schiller sich auf seine Vorlesung, wie er Körner gegenüber mitteilt, gründlich vorbereitet hat, liegt die Vermutung nahe, dass er die ‚Kritik der Urteilskraft‘ zu diesem Zweck eingehend studiert und mit Anmerkungen versehen hat. Dies wird ferner durch die von Heyfelder auf dem Vorsatzblatt notierte Widmung unterstützt, nach der sich das Exemplar nicht bloß in Schillers Besitz, sondern darüber hinaus in seinem Gebrauch befand.
Einen zusätzlichen Grund liefert ein weiterer annotierter Text, der sich in Schillers Nachlass findet: nämlich eine Ausgabe von Karl Philipp Moritz‘ ‚Über die bildende Nachahmung des Schönen‘. Schillers Exemplar dieses Aufsatzes liegt in der Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek unter der Signatur: Sch 2354. Auch dieser Text ist mit Anmerkungen sowohl in Bleistift als auch brauner Tinte versehen. Darüber hinaus ist auch er Gegenstand von Schillers Kolleg über Ästhetik im Wintersemester 1792/93. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich im Zuge seines Studiums der ‚Kritik der Urteilskraft‘ auch mit Moritz‘ Text (erneut) auseinandergesetzt hat und in derselben Manier Anmerkungen eingefügt hat.
Es ließe sich an dieser Stelle noch ein weiterer, abschließender Grund anführen, der jedoch erst im Anschluss an eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Anmerkungen seine Geltungskraft entfalten kann. Sollte sich nämlich zeigen lassen, dass sich die Anmerkungen auf Themenstellungen und Argumente in Schillers philosophischen Werken beziehen lassen oder auf diese Weise unter Umständen neue Interpretationsperspektiven auf einige von Schillers philosophischen Werken eröffnen, so ließe sich aus diesem Ergebnis rückwirkend die Annahme der Autorschaft auch inhaltlich plausibilisieren.
Nimmt man diese Gründe zusammen, so scheint vielmehr die gegenteilige Annahme begründungsbedürftig: Was lässt an einer Autorschaft Schillers zweifeln? Dafür müsste gezeigt werden, dass sich das Exemplar für längere Zeit außerhalb von Schillers Besitz befunden hat, so dass eine andere Person die Eintragungen hat vornehmen können. Darüber finden sich in den uns überlieferten Zeugnissen keinerlei Anhaltspunkte. Mit Ausnahme der von Schillers Jugendfreund von Hoven überlieferten Anekdoten, nach der ein Bediensteter Schillers, der des Nachts über ihn zu wachen hatte, die ‚Kritik der Urteilskraft‘ zum Zeitvertreib gelesen hat. Vgl. NA XLII: 180. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass dieser in einer Nacht die etwa 200 Eintragungen, einschließlich der Korrekturen nach dem Druckfehlerverzeichnis, vorgenommen haben soll. Aus diesem Grund wird im Folgenden von Schillers Anmerkungen die Rede sein.
Der Status der schwarzen Anmerkungen
Wie sich gezeigt hat, lassen sich drei unterschiedliche Gruppen von Eintragungen unterscheiden, nämlich Bleistift sowie braune und dunklere bis schwarze Tinte. Kulenkampff hält es für unwahrscheinlich, dass es sich bei dieser dritten Gruppe um eine eigenständige Schicht handelt. Kulenkampff: Materialien, a.a.O., S. 126. Er macht jedoch keine weiteren Bemerkungen zum Ursprung oder der Bedeutung dieser schwarzen Gruppe von Anmerkungen, sondern scheint implizit davon auszugehen, dass sie neben den beiden Hauptgruppen aus brauner Tinte und Bleistift keinen Erkenntniswert für Schillers Studium der ‚Kritik der Urteilskraft‘ bietet. Die Nationalausgabe spricht dagegen nicht von drei Schichten, erwähnt nicht einmal, dass einige der Tintenanmerkungen dunkler gefärbt sind, sogar ins Schwarze übergehen, sondern nennt bloß zwei Schichten: Bleistift und braune Tinte. Vgl. NA XLI: 624. – Der Nationalausgabe unterläuft allerdings ein Tippfehler, wenn sie davon spricht, dass sich ab Seite 330 (der ‚Kritik der Urteilskraft‘) keine Anmerkungen mehr auf den Seiten fänden. Wie sie selber feststellt, sind (von Schiller) bis Seite 299 Anmerkungen gemacht worden, so dass davon auszugehen ist, dass es hätte heißen sollen, dass sich „[v]on S. [300; Anm. d. Verf.] bis zum Ende des Buches“ keine Anmerkungen mehr fänden. Vgl. NA XLI: 624.
Die Sichtung des Materials im Deutschen Literaturarchiv Marbach hat die Hypothese ergeben, dass es sich bei dieser dritten Schicht nicht um eine eigenständige Tintenschicht handelt, die von der (hell-)braunen Schicht zu trennen wäre. Vielmehr ist die Beobachtung zu machen, dass die Tinte überall dort einen dunkleren Ton annimmt, wo an der Anmerkung Bleistiftspuren auszumachen sind. Dieser Befund ist für nahezu all diejenigen Tintenanmerkungen zutreffend, die dunkler sind als die regulären braunen Anmerkungen. Auch Kulenkampff stellt fest, dass „an einigen Stellen deutlich eine Bleistiftnotiz mit Tinte nachgefahren ist“. Vgl. Kulenkampff: Materialien, a.a.O., S. 144. Allerdings ist die Gruppe der schwarzen Anmerkungen nicht mit diesen Stellen identisch, sondern Kulenkampff gibt lediglich zwei Überschneidungen an. Zu seiner problematischen Annahme, dass Bleistift hier mit Tinte nachgefahren wurde, vgl. III,4. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Anmerkungen mit Bleistift und Tinte in unterschiedlichen Lektürestadien vorgenommen worden sind, so ergibt sich durch die Überlagerung nicht nur eine dritte Gruppe, sondern sogar eine dritte Schicht. Diese ist dann aber nicht im engeren Sinne als schwarze Tintenschicht zu klassifizieren. Bei den dunkleren Randnotizen handelt es demzufolge nämlich um doppelte Anmerkungen, also solche, an denen Schiller eine bereits bestehende Anmerkung erneut mit einem anderen Schreibgerät kennzeichnet. Sie dokumentieren insofern möglicherweise den Übergang zwischen zwei Lektüreschichten und können insofern einen Hinweis darauf liefern, welche Inhalte der kantischen Philosophie Schiller als besonders wichtig beurteilt hat. Unabhängig von Fragen der Datierung und welche Schicht als die frühere anzunehmen ist, hat diese Beobachtung die Konsequenz, dass die Bleistiftschicht prima facie nicht vollständig ist, sondern deren Vollständigkeit erst durch Einbezug der dunkleren Tintenanmerkungen rekonstruiert werden muss. Infolgedessen bietet Kulenkampff in seinem ‚vollständigem Verzeichnis der Randbemerkungen‘ zwar in der Tat ein solches vollständiges Verzeichnis, er weist die Bleistiftschicht aber nicht explizit als unvollständig aus. Insofern seine Absicht darin lag, die Anmerkungen so aufzuführen, wie sie sich in Schillers Handexemplar vorgefunden haben, ist dies kein Mangel seiner Ausgabe. Gleichwohl muss diesem Umstand eingehend Rechnung getragen werden. Dies geschieht hier auf folgende Weise. Wie Abschnitt III,5 noch näher ausführen wird, werden die Anmerkungen in derjenigen Erscheinung präsentiert, wie sie im Handexemplar tatsächlich vorkommen. Das heißt, als Bleistiftnotizen werden auch nur diejenigen Anmerkungen angegeben, die sich eindeutig als Bleistift identifizieren lassen. Die doppelten Anmerkungen hingegen werden als schwarze Anmerkungen gekennzeichnet. Auf diese Weise wird das vorliegende Material abgebildet. Die Rekonstruktion der ursprünglichen Bleistiftschicht finden ihren Ort hingegen in der folgenden interpretativen Deutung dieses Befundes. Zweierlei ist hier von Interesse. Zunächst die Bleistiftschicht in ihrer ursprünglichen Version zu rekonstruieren und darauf hinzuweisen, welche Verschiebungen sich daraus ergeben. Ferner gibt dies die Gelegenheit, die doppelten Anmerkungen ebenfalls ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken und den Übergang zwischen Bleistift und Tinte näher zu kennzeichnen. Damit ist keine detailliertere Interpretation dieser beiden Anmerkungsschichten verbunden, die ein näheres Licht auf die Verarbeitung bestimmter kantischer Motive in Schillers Werken zu liefern sind. Diese Aufgabe bleibt künftiger Beschäftigung vorbehalten. Vgl. diesbezüglich auch Punkt IV,1.
Wie unter Punkt III,1 bereits festgestellt worden war, sind die Anmerkungen in Bleistift sowie schwarzer Tinte deutlich geringer als die Hauptschicht in brauner Tinte. Lediglich 23 Anmerkungen sind (deutlich) mit Bleistift geschrieben, noch weniger, nämlich nur 13 Anmerkungen in schwarzer Tinte. Zählt man allerdings die doppelten Anmerkungen in schwarzer Tinte zu der ursprünglichen Schicht der Anmerkungen in Bleistift steigt ihre Zahl verhältnismäßig stark an.
Es sind im Näheren fünf Themenkomplexe, welche die schwarzen Anmerkungen der Bleistiftschicht hinzufügen und die Schiller also doppelt gekennzeichnet hat.
- Der erste Komplex betrifft den Umstand, dass das Schöne lediglich in der Vorstellung gefällt und unabhängig von Begriffen ist. Genauer: dass das schöne Wohlgefallen darin besteht, dass die (unabsichtliche) Übereinstimmung des sinnlichen und intellektuellen Vermögens festgehalten wird. Dasjenige Vermögen, das diesen Zustand fixiert, ist die reflektierende Urteilskraft. S. etwa S. XLI/Anm. 11 sowie S. XLII/Anm. 14 und S.50/Anm. 59.
- Damit im Zusammenhang steht die Bemerkung, dass kein objektives Prinzip des Geschmacks möglich sei. Dazu ist ebenfalls zu zählen, dass das ästhetische Urteil der logischen Quantität nach stets nur ein einzelnes ist. Darüber hinaus lässt sich auch der Gemeinsinn in dieses Problemfeld einreihen, insofern hier von einem Urbild und daraus folgend möglicher Objektivität die Rede ist. Vgl. S. 64/Anm. 70 sowie S. 65/Anm. 71 sowie S. 140/Anm. 123 und S. 141/Anm. 124.
- Im Hinblick auf die Frage nach dem Grund, warum die Natur so vielerlei Gestalten der Schönheit enthalte, verweist Schiller auf die ‚Kritik der teleologischen Urteilskraft‘. In §67 (A 299) findet sich die Überlegung, dass der Zusammenhang zwischen der Schönheit der Natur und dem interesselosen Wohlgefallen, das sich im ästhetischen Urteil äußert, innerhalb eines Systems der Natur, innerhalb dessen der Mensch als Zweck betrachtet wird, als objektive Zweckmäßigkeit gelten kann. Vgl. S. 130/Anm. 118.
- Der vierte Komplex betrifft das Erhabene. Schiller scheint sich insbesondere dafür zu interessieren, dass das Erhabene keine Eigenschaft des Objekts ist, wie beim Schönen, sondern eine des Subjekts. Einen Gegenstand erhaben zu nennen, ist daher, wenn man es genau nimmt, ein Missverständnis. Er hebt dabei hervor, dass das Subjekt im Erhabenen etwas über sich selbst lernt, weil es sich der Überlegenheit über die Natur, als sinnliche Macht, bewusst wird. Vgl. S. 131/Anm. 199.
- Zu guter Letzt ist es das subjektive Prinzip des Übersinnlichen, auf das Schiller mehrfach verweist. Im Vordergrund steht dessen Schlüsselrolle in der Erklärung des Geschmacks. Schiller zieht an dieser Stelle eine Verbindung sowohl zum Genie als Vermögen der Darstellung ästhetischer Ideen sowie der Rolle des Intelligibelen in der Analogiebeziehung, nach der Kant das Schöne als Symbol des Sittlichen ausweist. Vgl. S. 236/Anm. 162 sowie S. 239/Anm. 167 sowie S. 240/Anm. 168.
Es sind besonders die Verweise auf die objektive Zweckmäßigkeit des Schönen sowie das intelligibele Substrat als Schlüsselbegriff einer Kritik des Geschmacks, die hier auffällig sind. Auch wenn auch die vollständig rekonstruierte Bleistiftschicht mit 36 Anmerkungen gegenüber der braunen Tintenschicht noch immer deutlich in der Unterzahl ist, so dokumentiert sich doch bereits hier ein Interesse Schillers für den inneren Systemzusammenhang der ‚Kritik der Urteilskraft‘. Dass Schiller gerade diese Thematiken doppelt kennzeichnet, einmal mit Tinte, einmal mit Bleistift scheint nahezulegen, dass sie ihn nachhaltig beschäftigt haben. Sie gehen zudem über den größeren Teil der restlichen Bleistiftanmerkungen hinaus, die eine grundlegendere Beschäftigung mit den wesentlichen Momenten der kantischen Ästhetik im Hinblick auf die Begriffsunabhängigkeit und die logische Qualität des Geschmacksurteils nahelegen. Beispielsweise S. 134/Anm. 121 sowie S. 52/Anm. 64 und 65 sowie S. 24/Anm. 26. Es wird eine der Aufgaben der Forschung sein, diese Bezüge nachzuvollziehen und in den Kontext von Schillers ästhetischen Schriften einzubetten. In Punkt IV,2 sind erste Fluchtlinien im Hinblick auf diesen Punkt gezogen worden.
Die Datierung der Anmerkungen
Die Eintragungen lassen sich nicht eindeutig datieren. Mangels einer eindeutigen Kennzeichnung müssen sie daher entlang der unterschiedlichen Lektürestadien verortet werden, die sich aus Schillers Briefwechsel und übrigen Dokumenten rekonstruieren lassen. Auf diese Weise lassen sich in Schillers Gebrauch der ‚Kritik der Urteilskraft‘ drei Stadien unterscheiden. Vgl. diesbezüglich auch Punkt II.
- Schillers Lektüre der ‚Kritik der Urteilskraft‘ ist eindeutig dokumentiert durch seinen Brief vom 3. März 1791, in dem er dem Freund Körner davon berichtet, nunmehr die ‚Kritik der Urteilskraft‘ zu lesen. NA XXVI: 77. Schillers Anschaffung seines Exemplars, die er im Briefwechsel eigens hervorhebt, ist aber nicht sicher zu datieren. In Schillers vorherigen Brief an Körner ist noch nicht von Kant oder der ‚Kritik der Urteilskraft‘ die Rede. Da sich durch den Briefwechsel belegen lässt, dass Körner seinen Freund dazu bewegen wollte, die kantische Philosophie zu studieren, ist davon auszugehen, dass Schiller Körner sobald wie möglich von seiner Lektüre berichtet. Vgl. etwa NA XXV: 40. Aus dieser Annahme ergäbe sich der Schluss, dass Schiller sein Exemplar zwischen dem 22. Februar und dem 3. März angeschafft hat. Diese These lässt sich durch zwei Umstände stützen: Zunächst leidet Schiller seit dem Jahreswechsel an starker Krankheit; diesen Grund führt er Körner gegenüber entschuldigend dafür an, sich länger nicht gemeldet zu haben (zuletzt im Januar 1791). NA XXVI: 70 sowie 74. Es ist unwahrscheinlich, dass er im Zuge einer solchen Krankheit das Studium eines von ihm als kompliziert erachteten Philosophen beginnt. Ferner teilt Schiller im Brief vom 22. Februar mit, dass seine künftige Vorlesungstätigkeit an der Universität Jena die Ästhetik betreffen werde. Da die kantische Philosophie, wie sich durch einen Blick auf die überlieferten Manuskriptblätter sowie die uns bekannte fragmentarische Nachschrift, eine nicht geringe Rolle in Schillers ‚Vorlesung über Ästhetik‘ spielt, liegt die Vermutung nahe, dass Schiller die ‚Kritik zur Urteilskraft‘ zur Vorbereitung auf seine ‚Vorlesung‘ konsultiert. Vgl. FA VIII: 1049 sowie 1062-1065. Die Aufsätze, die Schiller Ende 1791 für seine Zeitschrift Neue Thalia produziert, zeigen bereits Spuren der Kantlektüre. NA XXVI: 116. – Bei den Aufsätzen handelt es sich um die beiden tragödientheoretischen Texte Über den Grund des Vergnügens an tragischen Gegenständen sowie Über die tragische Kunst.
- Schillers ‚Vorlesung über Ästhetik‘ beginnt schließlich im Wintersemester 1792/93. Zu diesem Zweck nimmt er in der Jahresmitte 1792 die ‚Kritik der Urteilskraft‘ wieder hervor, um sein Kolleg vorzubereiten. Davon zeugen, wie der vorherige Punkt bereits erwähnte, die beiden erhaltenen Manuskriptblätter aus Schillers Hand, welche das mathematisch-Erhabene betreffen sowie Michaelis‘ (fragmentarische überlieferte) Mitschrift der Vorlesung selbst, in der sich eine „Erklärung des Schönen nach Kant.“ FA VIII: 1062. findet.
- Die dritte Lektürephase lässt sich nicht sicher eingrenzen. Aus einer Anekdote, die Schillers Jugendfreund von Hoven aus Schillers Zeit in Stuttgart während seiner Württemberger Reise 1793-94 berichtet, ist bekannt, dass die ‚Kritik der Urteilskraft‘ stets in dessen Nähe lag. NA XLII: 180. Eine andauernde Beschäftigung lässt sich jedoch erst wieder für den Juli 1794 belegen. Schiller war zu diesem Zeitpunkt bereits wieder nach Jena zurückgekehrt. In diesem Zeitraum berichtet er, dass er „auf eine Zeit lang alle Arbeiten [habe] liegen laßen, um den Kant zu studieren.“ NA XXVII: 20. Noch im August heißt es, dass das Studium der kantischen Philosophie das Einzige sei, was er „anhaltend“ NA XXVII: 23. treibe.
Kulenkampff schlägt in seiner Ausgabe folgende Datierung vor: Seiner Meinung nach stammt die Bleistiftschicht aus der ersten Lektürephase von 1791, die Tintenschicht schließlich aus der zweiten Lektürephase von 1792. Er begründet diese Datierung durch den Hinweis auf die ‚Vorlesung über Ästhetik‘, für die Schiller „die ‚Kritik der Urteilskraft‘ gründlich studiert“ Kulenkampff: Materialien, a.a.O., S. 126. habe. Ferner durch den Umstand, dass die Bleistiftnotizen vorwiegend aus Anstreichungen und Notabene Zeichen bestünden. Ebd. – Diesbezüglich ließe sich anmerken, dass den sieben NB-Zeichen der Bleistiftschicht sechs der braunen Tintenschicht gegenüberstehen. Gleichwohl weist Kulenkampff zurecht darauf hin, dass die (braune) Tintenschicht weitaus umfänglicher ist als die Bleistiftschicht. Zusätzlich merkt er in seinem Endnotenapparat an, dass diese Datierung durch den Umstand erhärtet werde, „daß an einigen Stellen deutlich eine Bleistiftnotiz mit Tinte nachgefahren ist“ Kulenkampff: Materialien, a.a.O., S. 144..
Kulenkampffs Datierung entbehrt nicht der Plausibilität. Seine Annahmen sind jedoch in mehrerlei Hinsicht problematisch. Dies betrifft insbesondere seine Behandlung der dunklen bis schwarzen Anmerkungen. So lässt sich am Material gar nicht sicher feststellen, ob eine Anmerkung in Bleistift mit Tinte nachgefahren worden ist oder umgekehrt. Es lässt sich daher am Material auch nicht sicher feststellen, welche Anmerkung zuerst eingetragen worden ist. Zwar ist die Annahme plausibel, dass Schiller zwecks der besseren Kennzeichnung bei einer erneuten Lektüre eine bereits eingetragene Anmerkung mit Bleistift erneut mit Tinte kennzeichnet. Diese Annahme geht aber von der Voraussetzung aus, dass Schillers Arbeitsweise, wie sie sich in seinem Handexemplar der Kritik der Urteilskraft dokumentiert, der äußeren Betrachtungsweise zugänglich ist. Sie schließt daher Idiosynkrasien aus, die möglicherweise zu ganz anderen Konstellationen der Überlagerung führen könnten. Insofern eine Beschäftigung mit Schillers Handexemplar stets unter der Fragestellung erfolgt, welche neuen Einsichten sich daraus für die Arbeitsweise und die gedankliche Bewegung Schillers gewonnen werden können, ist diese Voraussetzung nicht unbegründet. Es handelt sich gleichwohl um eine Voraussetzung, die interpretativen Charakter trägt und als solche ausgewiesen werden sollte. Diese Notwendigkeit wird schon dadurch unterstrichen, dass Kulenkampff bei Sichtung des Materials wie selbstverständlich davon ausgeht, dass Bleistift mit Tinte nachgezogen worden ist, weil es plausibel wirkt. Sie muss explizit machen, dass sie Schiller eine Arbeitsweise unterstellt, die von außen plausibel nachvollziehbar ist. In diesem Fall ist tatsächlich davon auszugehen, dass die Tintenschicht die spätere ist und Bleistift mit Tinte nachgezogen worden ist. Mögliche Zwecke eines solchen Vorgehens wären die bessere Sichtbarkeit einer Randnotiz oder deren deutliche Zuordnung zu einem erneuten Lektüregang. Beides könnte nicht geleistet werden, indem Tinte mit Bleistift nachgefahren würde, weil der Bleistift auf der Tintenanmerkung nicht besser sichtbar wäre.
Diese Problematik wirft die Frage auf, wie unabhängig von der Beobachtung, dass sich Bleistift und Tinte an manchen Stellen überlagern, dafür argumentiert werden kann, dass es sich bei der Bleistiftschicht um die frühere, bei der Tintenschicht um die spätere handelt? Darüber hinaus ist zu fragen, ob die Tintenschicht nicht, selbst wenn sie sich als die spätere herausstellen sollte, erst 1794 während der dritten Lektürephase, die Bleistiftschicht aber 1792 entstanden sein könnte?
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Anmerkungen der Bleistiftschicht mitnichten so kursorisch sind, wie es auf den ersten Blick scheinen möchte. Dies ergibt sich bereits aus der Feststellung, dass einige der Bleistiftanmerkungen auch Spuren von Tinte aufweisen. Unabhängig davon, welche der Schichten zuerst entstanden ist und schließlich überlagert wurde, bedeutet dieser Umstand, dass die Bleistiftschicht nicht auf den ersten Blick vollständig sichtbar ist. Vielmehr muss sie unter Einbezug der dunkleren bis schwarzen Tintenanstreichungen vervollständigt werden. Dasselbe gilt auch für die braune Tintenschicht.
Rekonstruiert man die Bleistiftschicht, ergibt sich ein differenzierteres Bild von Schillers erster Lektüre neben bloßen Unterstreichungen und NB-Zeichen. So verweist Schiller beispielsweise nicht ausschließlich zurück auf Seiten, die er bereits gelesen hat, sondern auch auf noch vor ihm liegende Seiten. Dies legt nahe, dass er sich während seiner Lektüre zurückerinnert und auf einer bereits gelesenen Seite einen Eintrag anbringt oder aber, dass er die ‚Kritik der Urteilskraft‘ während einer Lektürephase mehrfach liest. Laut Kulenkampff legt diese Vorgehensweise die Vermutung nahe, dass Schiller mit Exzerpten gearbeitet haben könnte, um sich den Text zu erschließen oder aber seine ‚Vorlesung über Ästhetik‘ vorzubereiten. S. Kulenkampff: Materialien, a.a.O., S. 127. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist, dass Schiller auch mit Bleistift auf den zweiten Teil der ‚Kritik der Urteilskraft‘ verweist. Er muss daher entweder das gesamte Werk gelesen haben oder auf die Stelle, auf die er verweist, von anderer Stelle hingewiesen worden sein. Da bekannt ist, dass Schiller während der Jahre 1791–93 – also während seiner frühen Aneignungsphase der kantischen Transzendentalphilosophie – einen Mittagstisch unterhalten hat, bei dem die kantische Philosophie zum Gesprächsstoff gehörte, sind beide Annahmen durchaus plausibel. Vgl. Henrich, Dieter: Schillers Denken im Spannungsfeld der Jenaer Konstellation, in: Jan Bürger (Hrsg.): Friedrich Schiller. Dichter, Denker, Vor- und Gegenbild, Wallstein-Verlag, 2007, S.116-136. Vgl. außerdem NA LXII: 138-144.
Gleichwohl nennt schon Kulenkampff den zentralen Aspekt, der für die annähernde Datierung der Anmerkungen relevant ist: Schillers ‚Vorlesung über Ästhetik‘, insbesondere deren Ausführungen zur Theorie des Erhabenen. Aus den zwei erhaltenen Manuskriptblättern von Schillers Hand wird ersichtlich, dass das Erhabene nach Kant ein Thema der Vorlesung gewesen ist; dies wird zudem unterstützt von der Mitschrift Michaelis‘, der in seiner Einleitung darauf verweist, dass Schiller die Inhalte zum Erhabenen „selbst nachher für den Druck bearbeitet und herausgegeben“ Michaelis, Christian Friedrich: Noch ungedruckte Fragmente aus Schillers ästhetischen Vorlesungen vom Winterhalbjahr 1792-93, S. 241, in: ders.: Geist aus Friedrich Schillers Werken, gesammelt von Christian Friedrich Michaelis. Zweite Abtheilung, Leipzig, 1806, S. 241-284. habe. Als Kandidat für eine solche Veröffentlichung kommt unter anderem die im September 1793 veröffentlichte Schrift ‚Vom Erhabenen‘ infrage, die sich im Untertitel als „weiter[e] Ausführung einiger Kantischer Ideen“ FA VIII: 395. zu erkennen gibt. Wenn die ‚Analytik des Erhabenen‘ also eine wesentliche Rolle in der ‚Vorlesung‘ gespielt hat und davon auszugehen ist, dass Schiller der Vorbereitung seines Kollegs die Lektüre der ‚Kritik der Urteilskraft‘ zugrunde legt, so müssten sich diese Spuren auch in seinem Handexemplar wiederfinden lassen.
Die Bleistiftschicht verzeichnet jedoch nur sehr wenig Notizen in der ‚Analytik des Erhabenen‘; und diese beziehen sich vornehmlich auf Kants Position, dass nicht eigentlich die Gegenstände, sondern vielmehr das menschliche Gemüt erhaben zu nennen seien. Die Notizen in Tinte hingegen zeigen eine detaillierte Auseinandersetzung mit Kants Verständnis des Erhabenen. Hier finden sich insbesondere die wörtlichen Kommentare und gerade die Anmerkungen im Bereich des Mathematisch-Erhabenen, die sich auf die überlieferten Manuskriptblätter beziehen lassen. Vgl. FA VIII: 1049.
Gegen dieses Argument ließe sich einwenden, dass Schiller bereits zu Beginn des Jahres 1792 zwei Aufsätze zur Thematik des Erhabenen veröffentlicht, darunter der zweite – ‚Über die tragische Kunst‘ – bereits „viel kantischen Einfluß“ NA XXVI: 116. enthalten soll. Gleichwohl ist im Bezug auf diesen Aufsatz vergleichsweise unkontrovers, dass er keine Spezifika der kantischen Theorie des Erhabenen enthält (wie etwa die Unterscheidung zwischen dem Mathematisch-Erhabenen im Vergleich zum Dynamisch-Erhabenen). Die kantische Philosophie ist insofern wahrnehmbar, als Schiller das Erhabene als den Konflikt zwischen Vernunft und Sinnlichkeit erläutert. S. etwa FA VIII: 256. Er enthält jedoch nicht den Detailgrad, den die beiden Manuskriptblätter vermuten lassen und der sich ausschließlich in der Tintenschicht abbildet. Gegen die hier vorgenommene Datierung spräche womöglich, dass Schiller seinen Namen auf dem Vorsatzblatt mit brauner Tinte notiert. Gleichwohl kann dieser Umstand nicht als stichhaltiges Indiz gelten, weil nicht klar ist und auch nicht eingegrenzt werden kann, wann Schiller diese Eintragung vorgenommen hat. Ob er sie beispielsweise erst vorgenommen hat, als er sicher war, das Buch auf längere Sicht zu behalten; oder ob er es mit einem Stoß anderer Bücher erhalten hat, die er zunächst mit brauner Tinte markiert hat, bevor er zu einem späteren Zeitpunkt mit der Lektüre begonnen hat.
Danach zu urteilen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die braune Tintenschicht im Verlaufe des Jahres 1792 entstanden ist, als Schiller sich auf sein Kolleg über Ästhetik vorbereitet. Die Anmerkungen werden in diesem Fall hauptsächlich dazu gedient haben, ihm ein grundlegendes Verständnis der ‚Kritik der Urteilskraft‘ zu ermöglichen, das er seinen Hörer:innen präsentieren konnte. S. auch FA VIII: 1062-1066.
Wie steht es aber mit der zweiten Frage? Lässt sich die Bleistiftschicht plausibel als die frühere einordnen? In diesem Fall müsste sie, wie Kulenkampff es tut, auf das Jahr 1791 datiert werden und infolgedessen Schillers initiale Lektüre der ‚Kritik der Urteilskraft‘ dokumentieren.
Kulenkampff weist zurecht darauf hin, dass die Bleistiftschicht weitaus weniger Randnotizen aufweist als die (braune) Tintenschicht. Dies spricht dafür, dass Schillers Beschäftigung zum Zeitpunkt ihres Entstehens noch nicht den späteren Detailgrad erreicht hat. Worauf richtet sich aber Schillers Aufmerksamkeit während dieser Lektürephase?
Es ist zunächst auffällig, dass die Bleistiftanmerkungen hauptsächlich die ‚Analytik des Schönen‘, nicht aber diejenige des Erhabenen betreffen. Dieser Umstand ist aber nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt, dass Schiller noch im Jahr 1790 eine Vorlesung über die Tragödie gehalten hat und aus seiner eigenen künstlerisch-dramatischen Praxis mit Fragen des Erhabenen vertraut war. In diesem Sinne kann die Bleistiftanmerkungen so lesen, dass sein Interesse vor allem darauf lag, zu verstehen, was Kant unter dem Schönen versteht. Das heißt infolgedessen nicht, dass er die ‚Analytik des Erhabenen’ nicht zur Kenntnis genommen hat. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Schiller hier auf – möglicherweise nur intuitiv – ihm einleuchtende Momente stößt, die noch nicht unmittelbar, sondern erst künftig interessant für ihn sind.
Ferner ist hier noch auf einen weiteren Umstand aufmerksam zu machen, der Schillers initialer Lektüre einen nicht zu vernachlässigenden Rahmen gibt. Nachdem Schiller seinem Freund Körner am 3. März 1791 emphatisch von seiner aufgenommenen Lektüre der ‚Kritik der Urteilskraft‘ berichtet hatte, antwortet dieser postwendend mit einer Kritik an Kants Ästhetik. Nach Körners Meinung vernachlässigt Kant zugunsten der subjektiven Bedingungen ästhetischer Urteile die schönen Gegenstände selbst. Er hofft, Schiller für das Projekt begeistern zu können, in Auseinandersetzung mit Kant ein objektives Kriterium schöner Gegenstände zu formulieren und sie auf diese Weise von hässlichen Gegenständen unterscheiden zu können. Indes gewinnt das gemeinsame Projekt erst Gestalt, als die beiden Freunde sich zwischen März und Mai einige Wochen in Dresden persönlich austauschen können. Hier entsteht der Plan eines gemeinsamen ‚ästhetischen Briefwechsels‘, der das von Körner angemahnte objektive Kriterium thematisieren solle. Schiller beschäftigt sich in der Folge vor allem im Zuge seiner Vorlesungsvorbereitung mit Körners Fragestellung. NA XXVI: 141. Möglicherweise hat Schiller, auch wenn das gemeinsame Projekt erst später entsteht, die Passagen der ‚Analytik des Schönen‘ bereits mit Körners Kritik im Hinterkopf gelesen, möglicherweise entsteht die Bleistiftschicht nicht ausschließlich im engen Umfeld des 3. März 1791, sondern dokumentiert auch Schillers Vorbereitung auf das Gespräch mit Körner. Dafür spräche der Umstand, dass Schiller bereits zu Beginn des Jahres 1792 „mit grossem Eifer Kantische Philosophie“ NA XXVI: 127 treibt und den Wunsch hegt, sich mit Körner darüber auszutauschen. Ebd.
Eine weitere auffällige Beobachtung sind die vier Anmerkungen, die Schiller sowohl in der ‚Einleitung‘ als auch in der ‚Dialektik der ästhetischen Urteilskraft‘ vornimmt. Diese Anmerkungen beziehen sich auf Thematiken, die nicht die Ästhetik im engeren Sinne betreffen, wenn man so will, sondern deren Status innerhalb des Systems der Transzendentalphilosophie. Wenn man bedenkt, dass Schiller im Anschluss an seine erste Lektüre der ‚Kritik der Urteilskraft‘ bei seinen Verlegern auch die beiden ersten Kritiken bestellt, die uns heute unglücklicherweise nicht überliefert sind, scheint sich in diesen Anmerkungen der Grund dafür abzuzeichnen. Zu Schillers Bestellung der ‚Kritik der reinen‘ sowie ‚der praktischen Vernunft‘ vgl. NAXXVI: 112 und 119. Ob Schiller die beiden Kritiken tatsächlich gelesen hat, ist hingegen nicht zweifelsfrei überliefert. Zwar lässt sich durch den Briefwechsel bestätigen, dass die Kritik der praktischen Vernunft tatsächlich bei Schiller eingetroffen ist (vgl. NA XXVI: 118) – für die Kritik der reinen Vernunft fehlt diese Bestätigung, jedoch lässt sich Schillers Besitz durch eine Aufstellung seiner Bibliothek nachweisen, vgl. NA XLI, 1: 622. Das deutliche und nachhaltige Interesse, das Schiller an der kantischen Philosophie genommen hat, lässt es als äußerst wahrscheinlich erscheinen, dass Schiller sie tatsächlich gelesen und studiert hat. Seine Anmerkungen werden in diesem Fall so verstanden werden müssen, dass sie seine Einsicht dokumentieren, dass die ‚Kritik der Urteilskraft‘ nicht unabhängig vom restlichen Gefüge der Transzendentalphilosophie (angemessen) verstanden werden kann. Vgl. auch NA XXVI: 163.
Ginge man stattdessen davon aus, dass es sich bei der Bleistiftschicht um die spätere handelt, die von 1794 stammt, so müsste der geringe Detailgrad der Anmerkungen erklärt werden. Das Jahr 1794 markiert den Zeitpunkt in Schillers Lektüre, in dem er mit Kant „ins Reine zu kommen“ NA XXVII: 20. sucht. Dies ist vor dem Hintergrund seiner Revision der ‚Augustenburger Briefe‘ zu den Briefen ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘ nicht verwunderlich. Gleichwohl wäre hier die Frage zu stellen, wie sich diese letzte Klärung gegenüber der kantischen Philosophie lediglich in Seitenverweisen erschöpfen sollte. Es ist nicht auszuschließen, dass in dieser Phase Arbeitsdokumente entstanden sind, die nicht überliefert worden sind, und deren Ergebnis uns heute nur in den veröffentlichten Werken vorliegen.
Diese Überlegungen machen es wahrscheinlich, die Bleistiftschicht als die frühere Schicht, die braune Tintenschicht als die spätere Schicht von Eintragungen zu betrachten. Aufgrund der ‚Vorlesung über Ästhetik‘ ist es weiterhin naheliegend, Kulenkampff darin zu folgen, die braune Tintenschicht auf die zweite Hälfte des Jahres 1792 zu datieren. In diesem Zuge sind denn auch die dunklen bis schwarzen Tintenanstreichungen entstanden, indem Schiller bereits existierende Bleistiftanmerkungen mit brauner Tinte nachgezogen hat. Infolgedessen sind die Bleistifteintragungen als die erste Anmerkungsschicht zu betrachten. Hier bleibt es hingegen ungewiss, ob sie in ihrer Entstehung ausschließlich auf das Jahr 1791 einzuschränken sind, oder ob sie Schillers initiale Lektüre zwischen Februar 1791 und März 1792 dokumentiert. Auch wenn die Datierung der Bleistiftschicht nicht eindeutiger eingrenzen lässt, so bleibt es hingegen, wie bereits erwähnt, wahrscheinlich, dass es sich um die frühere Eintragungsschicht handelt. In diesem Fall kann sie als Dokument der ersten Auseinandersetzung gelten, die im Zuge der Vorlesungsvorbereitung (deutlich) erweitert wird.
Editorische Notiz
Es war zunächst die Frage zu stellen, unter welcher Perspektive Schillers Handexemplar der Kritik der Urteilskraft zu betrachten ist. Das bedeutet, eine Festlegung darüber zu treffen, welches Material sowohl editorisch festgehalten als auch interpretativ analysiert werden sollte. Wie bereits der Titel der Edition deutlich macht, widmet sie sich ‚Schillers Kant-Studien und zwar Nach den Anmerkungen in seinem Handexemplar der „Kritik der Urteilskraft“‘. Zur in diesem Titel vorausgesetzten Autorschaft Schillers s. unten Abschnitt III,3. Entsprechend handelt es sich bei dem zu edierenden Material – dem Edendum – ausschließlich um Schillers Anmerkungen und nicht, wie man meinen könnte, um die erste Auflage der ‚Kritik der Urteilskraft‘, und auch nicht um ein aus Schillers Nachlass stammendes Buch. Diese Eingrenzung führt zu der Fragen, wie einerseits mit Widmungen und Notizen späterer Besitzer:innen und andererseits mit denjenigen Seiten umzugehen ist, auf denen Schiller keinerlei Anmerkungen notiert. Zu guter Letzt ist noch die Frage zu stellen, ob Korrekturen einzubeziehen sind. Diese stammen zwar von Schillers Hand, betreffen aber nicht im engeren Sinne seine inhaltliche Auseinandersetzung mit der ‚Kritik der Urteilskraft‘.
Eintragungen wie etwa Notizen und Widmungen, die sich eindeutig auf andere Personen als Schiller zurückführen lassen, wie sie im Befund unter III,1 aufgeführt sind, liegen jenseits des Forschungsgegenstandes dieser Edition, insofern sie sich mit Schillers Auseinandersetzung mit der Transzendentalphilosophie beschäftigen. Gedanken anderer Personen, insbesondere dann, wenn sie die ‚Kritik der Urteilskraft‘ nicht inhaltlich betreffen, sind daher für die Überlieferungsgeschichte dieses konkreten Exemplars von Kants dritter Kritik relevant, nicht aber für die hier verfolgte Forschungsfrage. Eine Transkription der beiden Eintragungen durch die Hand von Friedrich Konrad Delitzsch sowie Johann Ferdinand Heyfelder finden sich in NA XLI,I: 622-24. Infolgedessen sind sie nicht in die Transkription des Handexemplars mitaufgenommen worden. Diese Entscheidung ist auch deshalb getroffen worden, weil Schillers Handexemplar der ‚Kritik der Urteilskraft‘ inzwischen durch das Deutsche Literaturarchiv Marbach digitalisiert und auf ihrer Webseite öffentlich zugänglich gemacht worden ist und zum Download angeboten werden. Vgl. Anmerkung 23.
Im Hinblick auf die zweite Frage nach den Seiten, auf denen Schiller nichts notiert hat, ließe sich argumentieren, dass lediglich die Anmerkungen selbst für Schillers Kant-Studium instruktiv wären. Nach dieser Maxime verfährt gewissermaßen auch Kulenkampff, wenn er (lediglich) Schillers Anmerkungen auflistet. Dagegen muss jedoch eingewendet werden, dass Seiten, auf denen Schiller keine Eintragungen vornimmt ebenso aussagekräftig sind oder sein können wie diejenigen, auf denen sich Randnotizen finden. Ebenso wie dasjenige von Interesse ist, was Schiller zur Kenntnis genommen hat, ist dasjenige relevant, das er augenscheinlich nicht zur Kenntnis genommen oder wenigstens nicht eigens gekennzeichnet hat. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, weil nicht auszuschließen ist, dass die Abwesenheit einer Anmerkung auch dem Umstand geschuldet sein kann, dass die betreffende Passage für Schiller etwas Selbstverständliches zum Ausdruck bringt. Dies ist allerdings im Einzelfall zu prüfen und zu untersuchen. Wären infolgedessen in der Edition nur diejenigen Seiten berücksichtigt, welche Anmerkungen (oder Korrekturen) enthielten, so würde damit ein nicht unwesentlicher Teil des Materials, mit dem Schiller sich beschäftigt hat, verdeckt.
Im Hinblick auf die Korrekturen ließe sich schließlich argumentieren, dass solche Verbesserungen der Druckfehler nicht im engeren Sinnen zu den (Rand-)Bemerkungen des Handexemplars zu zählen sind, weil sie keine inhaltliche Auseinandersetzung dokumentieren. Insofern zählen sie nicht zu Schillers ‚Kant-Studien‘. Gleichwohl handelt es sich um Eintragungen, die einen gewissen Umgang mit dem Text dokumentieren, von dem möglicherweise auf Eigenarten der Lektüre zurückgeschlossen werden kann. Dies betrifft nicht zuletzt den Umstand, dass auch die Verbesserungen sowohl in brauner Tinte als auch Bleistift vorgenommen worden sind. Darum wurde die Entscheidung getroffen, die Verbesserungen der Druckfehler ebenfalls in die Edition mit aufzunehmen.
Wie waren die Anmerkungen darzustellen?
Kulenkampff präsentiert die Randbemerkungen in Schillers Handexemplar in Form einer Liste, welche die Eintragungen nach der jeweiligen Seite gliedert, auf der sie zu finden sind. Auf diese Weise verzeichnet Kulenkampff eine Anzahl von 144 Anmerkungen. Wie er jedoch selbst anmerkt, spiegelt dies nicht die eigentliche Anzahl der Anmerkungen wieder, weil die Randbemerkungen nicht auch auf den einzelnen Seiten unterschieden werden. Kulenkampff: Materialien, S. 124. Genau genommen müsste man nach Kulenkampff also von 144 annotierten Seiten statt Anmerkungen sprechen.
Die Liste verzeichnet die Seite, auf der sich die Anmerkung befindet, die konkrete Anmerkung (Seiten- oder Paragraphenverweis, Notabene-Zeichen, verbale Anmerkung oder An- und Unterstreichung) sowie gegebenenfalls eine genauere Positionsbeschreibung. Darüber hinaus wird derjenige Textabschnitt (mitunter gekürzt) wiedergegeben, dem die Randnotiz aller Wahrscheinlichkeit nach zugeordnet ist. Unterstreichungen sind darin kursiv gekennzeichnet. Handelt es sich bei der Anmerkung lediglich um eine Anstreichung am Rand, ist darauf verzichtet worden, die genaue Textstelle anzugeben. Darüber hinaus ist angegeben, falls die Anmerkung nicht in brauner Tinte abgefasst ist.
Worüber Kulenkampff hingegen keine Aussage trifft, sind die jeweiligen Referenzen, auf die Schillers Marginalien verweisen. Auch wenn Kulenkampffs Liste also die Seite oder den Paragraph angibt, den Schiller am Rand einer Seite notiert, so wird keine Aussage darüber getroffen, auf welche konkrete Stelle(n) auf der Verweisseite sich die Anmerkung aller Wahrscheinlichkeit nach bezieht. Dieses Verfahren ist insofern nicht ganz unproblematisch, als das Ziel von Schillers Anmerkungen nicht genau zu fixieren ist. Selbst wenn die Anmerkung sich mehr oder weniger eindeutig einer konkreten Zeile zuordnen lässt, so ist nicht immer klar, ob Schiller sich auf den gesamten Teil, einen Teilsatz, einen Gedanken oder möglicherweise nur ein Wort bezieht. Insbesondere virulent wird dieses Problem, wenn in dieser Zeile ein Satz endet und ein neuer beginnt oder beispielsweise durch einen Doppelpunkt oder Semikolon ein neuer Sinnabschnitt eingeleitet wird. S. beispielsweise S. XXXVIII/Anm. 10. Der konkrete Text auf der Verweisstelle kann hier behilflich sein, diejenige Textzustelle, und insbesondere deren Umfang, zu identifizieren, auf die Schillers Anmerkung sich bezieht. Umgekehrt hilft der Bezugstext der Anmerkungen, die konkrete Stelle des Verweises näher einzugrenzen, so dass beide Fragen in einem wechselseitigen Interpretationsverhältnis stehen. Obwohl Kulenkampff also lediglich ein ‚vollständiges Verzeichnis von Schillers Randbemerkungen‘ zur Verfügung stellen will, bedeutet dies nicht ohne Weiteres, dass auf eine Untersuchung und Darstellung der konkreten Referenzstellen verzichtet werden kann.
Aus diesem Grund unterscheidet sich die vorliegende Edition von diesem Verfahren. Zunächst sind diejenigen Seiten des Handexemplars, auf dem sich Eintragungen (Korrekturen oder Anmerkungen) transkribiert worden. Die übrigen Seiten wurden durch die Kodierung des Deutschen Textarchivs ergänzt und gegebenenfalls angepasst. S. https://www.deutschestextarchiv.de/book/show/kant_urtheilskraft_1790 Die Darstellung der Anmerkung richtet sich nach ihrer Farbe, so dass Bleistift, braune und schwarze Tinte voneinander unterscheidbar sind. Darüber hinaus sind die Anmerkungen nummeriert worden. Infolgedessen lässt sich jede einzelne Anmerkung referenzieren, nicht bloß jede annotierte Seite. Für jede der Anmerkungen ist der Bezugstext auf derjenigen Seite, auf der sich die Anmerkung befindet, farblich hervorgehoben. Darüber hinaus ist der Text der Referenzseite, auf welche die Anmerkung verweist, angegeben. Diese Auswahl ist Ergebnis einer interpretativen Setzung seitens des Herausgebers, die im Einzelnen zu überprüfen ist. Es wurde bei der Auswahl des Referenztextes stets der größere Kontext berücksichtigt, um den inhaltlichen Verweis so deutlich wie möglich zu machen. Dieses Verfahren ist auch aufgrund der oben genannten Problematik gewählt worden. Sie geht damit einher, dass die konkrete Stelle der Anmerkung im Material in der Transkription nicht immer sauber abgebildet ist. Dazu ist allerdings anzumerken, dass auch das aus den oben genannten Gründen Material keine eindeutige Aussage über die konkrete Referenz auf der Seite zulässt. Sie könnte sich ebenso gut nur auf einen Teil einer Zeile beziehen wie auf die gesamte Zeile. Die interpretative Entscheidung, die an dieser Stelle getroffen worden ist, bleibt jedoch über einen Abgleich mit den verfügbaren Faksimiles überprüf- und kritisierbar.
Korrekturen sind so dargestellt worden, wie sie im Text erscheinen. Verweise im Text auf andere Personen sind als Links gekennzeichnet.
Interpretative Fluchtlinien
Aussagekraft der Anmerkungen
Während die interpretative Aussagekraft der Randbemerkungen in Schillers Handexemplar der ‚Kritik der Urteilskraft‘ von einer gründlichen Analyse derselben in Bezug auf Schillers Werk abhängt, lässt sich der Rahmen ihres möglichen Mehrwerts im Hinblick auf die Aufschlüsselung von Schillers Kant-Studium bereits vorher eingrenzen. Diese Eingrenzung wird möglich durch einen Blick auf die Gestalt der Anmerkungen. Wie oben bereits ausgiebig festgestellt worden ist, handelt es sich beim Löwenanteil der Anmerkungen nicht um wörtliche Kommentare, sondern um Seiten- und Paragraphenverweise. Diejenigen wörtlichen Kommentare, die sich im Handexemplar auffinden lassen, betreffen klärende Anmerkungen im Hinblick auf das Wesen der Größenschätzung. Dies sind S. 91/Anm. 92, S. 92/Anm. 94, S. 93/Anm. 95. Schiller vergegenwärtigt sich in dieser Hinsicht das Verhältnis des Erhabenen in Bezug auf die mathematische und ästhetische Größenschätzung, indem er sich die Notwendigkeit eines ästhetischen Maßes der Einheit in Erinnerung ruft. Aus diesen wörtlichen Kommentaren lässt sich hingegen – so die hier vertretene Position – keine detaillierte inhaltliche Auseinandersetzung ablesen, die darüber aufklären könnte, wie Schiller Kants Theorie des Erhabenen aufgefasst oder weiterentwickelt hat. Sie lassen vielmehr darauf schließen, dass Schiller sie zu Zwecken seiner ‚Vorlesung über Ästhetik‘ angefertigt hat. Zu diesem Zweck bleiben seine Schriften zum Erhabenen weiterhin die instruktivste Quelle. Dort lässt sich verfolgen, wie Schillers Theorie des Erhabenen zu Zwecken tragödientheoretischer Überlegungen weiterdenkt.
In nicht geringem Maße beziehen sich die Seitenverweise wechselseitig aufeinander. Häufig aber sind es dieselben Begriffe oder Grundmotive, die Schiller so aufeinander bezieht. Die Aussagekraft der Randbemerkungen ist in diesem Sinne zunächst eingeschränkt. Sie erlauben keine direkten Rückschlüsse auf Bearbeitungen bestimmter Theorieelemente der kantischen Ästhetik durch Schiller in seinen Werken. Ebensowenig kann aus ihnen ohne Weiteres Schillers Interpretation bestimmter Inhalte der ‚Kritik der Urteilskraft‘ abgelesen werden. Auch in dieser Hinsicht bleibt man auf Schillers kritische oder erläuternde Bemerkungen in seinen Werken verwiesen. Vgl. beispielsweise Schillers Äußerungen zu Kants Verständnis von Schönheit in den ‚Kallias-Briefen‘ sowie der ‚Vorlesung über Ästhetik‘. Vgl. FA VIII: 277f. sowie 307ff. Außerdem 1062-1064 und 1065f. S. außerdem Schillers Aufsatz ‚Vom Erhabenen‘, der im Untertitel als „Zur weitern Ausführung einiger Kantischer Ideen“ gekennzeichnet ist.
Gleichwohl verdeutlichen sie, in welchem Umfang Schiller sich mit der ‚Kritik der Urteilskraft‘ beschäftigt hat und widerlegen die Vorstellung, Schiller könnte lediglich ein kursorisches Interesse an der kantischen Philosophie genommen haben. Sie erlauben es darüber hinaus, in begrenztem Maße hervorzuheben, welche Momente der ‚Kritik der Urteilskraft‘ er zur Kenntnis genommen hat. In dieser Hinsicht sind sie eine wichtige Quelle, die Schillers Auseinandersetzung mit und Behandlung von Kant in seinen Schriften der 1790er Jahre kontextualisieren. Auf diese Weise eröffnen sie zudem die Möglichkeit, auf Bezüge aufmerksam zu machen, die bisher in Schillers Werk verdeckt geblieben sind, gerade indem sie zeigen, was Schiller zur Kenntnis genommen hat.
Zwei Fluchtlinien
Es ist weder Aufgabe noch Anspruch dieser Einleitung, eine vollständige, systematische Interpretation der Anmerkungen zu leisten. Dies schließt sich schon allein aufgrund des Materials aus. Da Schiller keine Kommentare, sondern hauptsächlich Seitenverweise hinterlassen hat, kann eine Interpretation seiner Anmerkungen lediglich dann geschehen, wenn sie in umfassender Weise auf Schillers Werk bezogen werden. Nur durch diesen Bezug wird es möglich, Schillers Verweise in ihrer inhaltlichen Bedeutung angemessen einzuordnen. Dies ginge allerdings über die hier verfolgte Zielsetzung hinaus, Schillers Anmerkungen als (eine) Quelle seines Kant-Studiums in neuer Gestalt zur Verfügung zu stellen und zu kontextualisieren. Gleichwohl fordert eine (neue) Auseinandersetzung mit den Anmerkungen den Nachweis hinaus, dass sie tatsächlich neue interpretative Einsichten in Schillers philosophisches Werk zu leisten vermögen. Darum soll im Folgenden auf zwei Anmerkungen, respektive Gruppen von Anmerkungen hingewiesen werden, die eben solche neue Einblicke in Schillers philosophische Ästhetik zu versprechen scheinen. Sie berühren insbesondere die Frage, in welchem Umfang Schiller Kants Kritik der Urteilskraft zur Kenntnis genommen hat. Es ist zuvor bereits darauf hingewiesen worden, dass sich in Schillers Anmerkungen auch Verweise auf die Kritik der teleologischen Urteilskraft finden, so dass der Frage nachzugehen ist, welche Rolle die Teleologie für Schillers Denken gespielt haben könnte. Darüber hinaus wird zu klären sein, ob Schiller sich „lediglich“ auf die Ästhetik Kants bezieht oder ob er diese zu grundlegenderen Fragen der Transzendentalphilosophie in Beziehung setzt, wie er es an verschiedenen Stellen seiner Werke andeutet. Vgl. beispielsweise FA VIII: 367f sowie 600. Diese betreffen erstens Schillers Annotationen im Kontext des intelligibelen Substrats und zweitens seine einzige Anstreichung innerhalb der Kritik der teleologischen Urteilskraft. Die folgenden Bemerkungen diesbezüglich sind keinesfalls erschöpfend, sondern wollen auf interpretative Fluchtlinien aufmerksam machen, die es künftig detailliert nachzuverfolgen gilt.
Das intelligibele Substrat
Das intelligibele Substrat nimmt in gewisser Hinsicht eine Sonderstellung in Schillers Randnotizen ein. Vgl. die folgenden Anmerkungen S. 236/Anm. 162 sowie S. 239/Anm. 164 und 167 sowie S. 240/Anm. 168 sowie S. 242/Anm. 169 sowie S. 255/Anm. 173. Nicht nur kommt ihm eine zentrale Bedeutung innerhalb der Kritik der Urteilskraft selbst zu. Nicht umsonst schreibt Kant im Kontext der Auflösung der Antinomie der reflektierenden Urteilskraft:
Das subjektive Prinzip, nämlich die unbestimmte Idee des Übersinnlichen in uns, kann nur als der einzige Schlüssel zur Enträtselung dieses uns selbst seinen Quellen nach verborgenen Vermögens angezeigt, aber durch nichts weiter begreiflich gemacht werden. AA V: 341.
Man darf demzufolge davon ausgehen, dass das intelligibele Substrat oder die Idee des Übersinnlichen eine zentrale, argumentative Rolle im Gefüge der ‚Kritik der Urteilskraft‘ im Besonderen sowie der Transzendentalphilosophie im Allgemeinen einnimmt. Auch Schiller ist möglicherweise auf diese herausgehobene Bedeutung aufmerksam geworden. Die oben zitierte Stelle zählt nämlich zu einer Gruppe an Referenzstellen, die Schiller wiederholt anmerkt und stets auf einander bezieht. Im Zentrum dieser Stelle steht jeweils eine Facette oder ein Kontext des intelligibelen Substrats oder der unbestimmten Idee des Übersinnlichen. So ist etwa von Folgendem die Rede
- dass sich das Übersinnliche lediglich durch ein übersinnliches Vermögen sowie ein darauf bezogenes Noumenon denken lasse;
- dass diejenige Größe eines Naturobjekts, die sich durch die Einbildungskraft nicht zusammenfassen lässt, den Begriff der Natur auf ein intelligibles Substrat führen müsse;
- dass das Genie als Vermögen ästhetischer Ideen bestimmt werden könne und das intelligible Substrat aller Vermögen des Subjekts der ästhetischen Zweckmäßigkeit zum subjektiven Richtmaß diene;
- dass das Schöne das Symbol des Sittlich-Guten sei;
- dass die Ansprüche des Geschmacks sich lediglich durch den Bezug auf das Intelligible auflösen ließen;
- dass das Unendliche sich nur unter Bezug auf ein übersinnliches Vermögen denken lasse;
- dass die Natur als Darstellung des Übersinnlichen, die sich zwar nicht erkennen, aber denken lasse, durch einen Gegenstand hervorgerufen werde, der die Einbildungskraft übersteigt;
- dass es drei Arten der Antinomien entstehe, die sich nur darum auflösen lassen, weil dem Sinnlichen ein übersinnliches Substrat zugrunde gelegt werde;
- dass es drei Ideen des Übersinnlichen gebe, darunter diejenige des Übersinnlichen als Prinzip der subjektiven Zweckmäßigkeit der Natur für das (menschliche) Erkenntnisvermögen.
Schillers Verweise zeigen, dass das intelligible Substrat zu den Kernmomenten seiner Lektüre zählt, die sich in wiederkehrenden Bezügen verdichten. Es zeigt sich daran zunächst, dass Schiller nicht bloß an der Ästhetik interessiert war, insofern sie sich unabhängig von transzendentalphilosophischen Grundsatzfragen verstehen ließ. Der Umstand, dass Schiller bereits bei seiner (vermutlich) ersten Lektüre Anstreichungen zum intelligiblen Substrat mit Bleistift vorgenommen hat, unterstreicht sein grundlegendes Interesse. Lassen sich aber auch Spuren in Schillers Werk feststellen, die das intelligible Substrat hinterlassen hat? Hier sollen im Folgenden vor allem zwei Fluchtlinien skizziert werden, die künftig nachzuverfolgen sein werden.
Erstens sind an dieser Stelle Schillers ‚Kallias-Briefe‘ zu nennen. Sie sind als die erste größere, systematische Auseinandersetzung mit Kants Ästhetik zu verstehen. Im Briefwechsel mit dem Freund Körner widmet Schiller sich der Frage, ob sich nicht doch gegen Kants Einwände ein objektives Kriterium beweisen lasse. Unter Hinweis auf die Begriffsunabhängigkeit des Geschmacksurteils hatte Kant einem solchen Kriterium als selbstwidersprüchlich eine Absage erteilt. Wie sowohl Schillers Anmerkungen als auch seine privaten Äußerungen zeigen, hat er dies durchaus zur Kenntnis genommen. FA VIII: 282-283.
Schillers bestimmt dieses Kriterium der Schönheit bekanntermaßen als „Freiheit in der Erscheinung“. FA VIII: 285 sowie 646. Dass Schiller diese Formel durch eine Analogiebeziehung der Schönheit mit der praktischen Vernunft gewinnt, hat in der Forschung nicht nur dazu geführt, Schillers ‚Kallias-Briefe‘ insbesondere auf §59 der ‚Kritik der Urteilskraft‘ zu beziehen. Für Schillers philosophischen Bezug auf die Kritik der Urteilskraft in den Kallias-Briefen siehe exemplarisch Sommer, Niklas: «Wie veröffentlicht man die Kallias-Briefe?», in: Fröhlich, Niklas/Politycki, Bastian/Schäfer, Dirk/Sonder, Annkathrin (Hgg.): Der Text und seine (Re)Produktion, Berlin 2023b, 137–149 sowie Esser, Andrea Marlen: «‹Freiheit in der Erscheinung›: Überlegungen zu Schillers Kant-Rezeption in den ästhetischen Vorlesungen», in: Hühn, Helmut (Hg.): Freiheit im Werden? Schillers Vorlesungen an der Universität Jena, Hannover 2023, 59–107. Dort begründet Kant seine Meinung, dass das Schöne das Symbol des Sittlich-Guten sei, legt also seinerseits eine Verbindung zwischen Ästhetik und Ethik nahe. Daran anschließend wird die Frage diskutiert, um welche Art von Freiheit es sich handeln soll, die nach Schiller in der Schönheit zur Erscheinung kommt. Ist es die Freiheit der Einbildungskraft, welche nach Kant konstitutiv für das Geschmacksurteil ist AA V: . S. auch Esser: Freiheit in der Erscheinung, S. 96-97., oder vielmehr die moralische Freiheit der praktischen Vernunft?
Schon Schillers Briefpartner Körner interpretiert die Einordnung der Ästhetik unter die praktische Philosophie dahingehend, dass die Schönheit somit von der Sphäre der Moral abhängig gemacht werde. Vgl. Schiller 1991, 229. Körner steht damit am Beginn einer Rezeptionslinie, die unter Schillers Formel der ‚Freiheit in der Erscheinung‘ praktische-moralische Freiheit versteht. Robert liest Schillers Bezug auf den Analogiegedanken der ‚Kritik der Urteilskraft‘ daran anschließend so, mittels des §59 (fälschlicherweise) S. zu dieser Kritik insbesondere Esser, die allerdings auch auf die Uneinigkeit innerhalb der Kant-Forschung angesichts dieser Frage hinweist. Esser: Freiheit in der Erscheinung, S. 94 sowie 105, Anm. 99). «das Prinzip der praktischen Vernunft in die Sphäre des ästhetischen Urteils zu übertragen.» Robert, Jörg: «Schein und Erscheinung: Kant-Revision und Semiotik des Schönen in Schillers Kallias-Briefen», S. 163, in: Bollenbeck, Georg/Ehrlich, Lothar (Hgg.): Friedrich Schiller: Der unterschätzte Theoretiker, Köln/Weimar/Wien/Böhlau 2007, 159-175. Siehe diesbezüglich außerdem exemplarisch Puntel, Kai: Die Struktur künstlerischer Darstellung: Schillers Theorie der Versinnlichung in Kunst und Literatur, München 1986, 123–127; Janke, Wolfgang: «‹Die Zeit in der Zeit aufheben›: Der transzendentale Weg in Schillers Philosophie der Schönheit», in: Kant-Studien 58, 1967, 433–457 sowie Menges, Karl: «Schönheit als Freiheit in der Erscheinung: Zur semiotischen Transformation des Autonomiegedankens in ästhetischen Schriften Schillers», S. 183, in: Wittkowski, Wolfgang (Hg.): Friedrich Schiller: Kunst, Humanität und Politik in der späten Aufklärung: Ein Symposium, Tübingen 1982, 181–199.
Diese Interpretation geht allerdings mit zweierlei Problem einher. Einerseits wirft sie die Frage auf, ob Schiller den theoretischen Rahmen der ‚Kritik der Urteilskraft‘ angemessen berücksichtigt. Dies ist deshalb ein zu beachtendes Problem, weil die Kallias-Briefe sich selbst wiederholt zentraler kantischer Motive, etwa der Begriffsunabhängigkeit des Geschmacksurteils, bedienen, um die eigene Position zu begründen. S. etwa. FA VIII: 282-283 sowie 286. Ferner weist schon Schiller die Interpretation Körners zurück, nach der er das Schöne aus der Moral ableite, die er beide „für beinahe unverträglich“ FA VIII: 287. hält.
Aufgrund der engen Verzahnung zwischen Schillers eigener Theorie eines objektiven Kriteriums und seines Studiums der ‚Kritik der Urteilskraft‘ liegt die Vermutung nahe, dass seine Anmerkungen wichtige Perspektiven im Hinblick auf die oben skizzierte Frage freilegen können. Vgl. diesbezüglich auch Sommer, Niklas: Schillers Aneignung der Transzendentalphilosophie, in: Julian Polberg/Melanie Sehgal [Hrsg.]: Philosophische Arbeitsweisen – Forschungsobjekte und Editionsfaktoren, Basel: Schwabe Verlag, 2025, S. 105-125. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Schiller Randnotizen im zentralen §59 vornimmt, die auf das intelligible Substrat als das subjektive Richtmaß der ästhetischen Zweckmäßigkeit sowie das Genie als Vermögen der Darstellung ästhetischer Ideen zurückverweist. Schillers Notizen legen keine deutliche Interpretation in die eine oder in die andere Richtung nahe. Sie eröffnen aber die Perspektive, ob es zwangsweise das Prinzip der praktischen Vernunft sein muss, die Schiller für ausschlaggebend im Hinblick auf die Darstellung von Freiheit hält. Seine Seitenverweise legen mindestens noch die Perspektive nahe, dass es das Übersinnliche als Prinzip der subjektiven Zweckmäßigkeit für das (menschliche) Erkenntnisvermögen sein könnte, das im Hinblick auf die Analogiebeziehung zwischen praktischer Vernunft und Geschmack instruktiv wäre. Bezieht Schiller sich daher auf das intelligible Substrat als Begründungsmoment für seine Formel der Schönheit wäre zweierlei zu klären. Zunächst wäre am Text zu prüfen, ob seine Herleitung der Schönheitsformel diesen Bezug unterstützt oder sich sogar nur auf diese Weise kohärent interpretieren lässt. Damit im Zusammenhang stehend wäre zweitens zu klären, wie §59 unter Schillers Blick zu verstehen wäre.
Dass diese Fragen bisher noch nicht gestellt worden sind, zeigt einerseits die unzureichende Auseinandersetzung mit den ‚Kallias-Briefen‘ und andererseits die Relevanz von Schillers Handexemplar als Quelle seiner (frühen) Aneignung der Transzendentalphilosophie.
Zweitens ist hier auf Schillers Briefe ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘ hinzuweisen. In ihnen findet sich der Versuch, die schmelzende und energische Schönheit, die Schiller in den Augustenburger Briefen noch als getrennte Phänomene behandelt hatte, im Begriff der vollkommenen Wechselwirkung der „Idealschönheit“ zusammenzudenken, als dessen Momente sie auftreten. Parallel dazu steht Schillers Vorstellung des Idealmenschen, in welchem dessen Vermögen der Vernunft und der Sinnlichkeit (Form- und Stofftrieb) in einem vollendet harmonischen Gleichgewicht stehen. FA VIII: 615ff., außerdem etwas 385. Die Briefe ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘ setzen damit eine Denkfigur fort, die sich bereits in ‚Über Anmut und Würde‘ findet. Auch dort fungiert der Begriff der Menschheit als Vereinigungsgrund der Zustände Anmut und Würde, die sich doch prima facie auszuschließen scheinen. FA VIII: 385f.; kritisch dazu Pfotenhauer, Helmut: Um 1800. Konfigurationen der Literatur, Kunstliteratur und Ästhetik, Tübingen: Niemeyer, 1991, S. 163f.
In der Forschung ist dieser Versuch des Zusammendenkens von Schönheit und Erhabenheit mit Skepsis betrachtet worden. Der Kommentar der Frankfurter Ausgabe urteilt, dass nicht einzusehen, wie sich nach Schillers Prämissen die Einheit von Schönheit und Erhabenheit zu verstehen. FA VIII: 1400. Im Hintergrund dieser Bemerkung, die selbst nicht begründet wird, steht vermutlich der Umstand, dass schmelzende und energische Schönheit (prima facie) entgegengesetzte Wirkungen – und demzufolge Aufgaben – innehaben. FA VIII: 617-618. Schillers Argument hingegen läuft darauf hinaus, dass diese Entgegensetzung nur durch den Bezug beider aufeinander denkbar ist, so dass sie, wenngleich sie realiter auseinandertreten, idealiter oder begrifflich notwendigerweise in Zusammenhang stehen. Sie sind gewissermaßen zwei Seiten derselbe Medaille und können insofern nicht unabhängig voneinander gedacht werden, weil sie erst gemeinsam den Begriff des Menschen vollenden. Um Schillers Argument und insbesondere die darin enthaltene Systematik schärfer zu umreißen, muss sein Begriff der Menschheit näher untersucht werden. In dieser Hinsicht ist es aufschlussreich, dass Kant an einer Stelle vom „übersinnliche[n] Substrat der Menschheit“ AA V: 340. spricht. Diese zählt zu denjenigen Stellen, auf die Schiller wiederholt verweist, wenn er Notizen zum intelligibelen Substrat anbringt. Ebenso verweist er in diesem Kontext stets auf die eine Stelle in der Kritik der Urteilskraft, an der das intelligibele Substrat im Bezug auf das Erhabene erwähnt wird. Es ist nicht ohne Weiteres auszuschließen, dass in den genannten Stellen produktive Anschlüsse für Schillers Versuche zu finden, die Dualität von Schön- und Menschheit in einem, wenngleich nach Kant unbestimmten, Begriff aufzulösen. Der Verweis auf das intelligibele Substrat könnte, wird ihm detailliert nachgegangen, Perspektiven darauf öffnen, wie Schiller diese Vereinigung transzendentalphilosophisch fundieren könnte und insbesondere welcher Status ihr in diesem Fall zukommt.
Es wird sich ferner die Frage nach dem Verhältnis von Schillers Ästhetik zur ‚Kritik der Urteilskraft‘ im Besonderen und der Transzendentalphilosophie im Allgemeinen auf einer neuen Ebene stellen lassen. Es muss untersucht werden, ob Schiller im (unbestimmten) Begriff des Übersinnlichen und seines Substrats die Vereinigung des Schönen und Erhabenen in der ‚Kritik der Urteilskraft‘ angedeutet sieht; genauer, ob er diese Vereinigung systematisch bei Kant angelegt sieht und weiterentwickelt oder aber ob er sie als kohärente Weiterentwicklung gegen Kant geltend macht. Sieht Schiller das Subjekt durch sein Vermögen des Geschmacks konstituiert und diesen seinerseits notwendig auf ein intelligibles Substrat bezogen, nimmt sein Vereinigungsversuch von Schönheit und Erhaben in Verbund mit dem Begriff eines Idealmenschen schärfere Konturen an. Im Mindesten wird eine Perspektive eröffnet, die sich auf die Plausibilität von Schillers Interpretation der Transzendentalphilosophie einerseits und der Plausibilität seiner Theorie einer ästhetischen Erziehung andererseits beziehen lässt.
Teleologie und Geschichtsphilosophie
Es ist bereits unter Punkt II. angemerkt worden, dass Schiller bereits vor seiner Lektüre der Kritik der Urteilskraft durch Karl Leonhard Reinhold zu einer Beschäftigung mit der Transzendentalphilosophie angeregt worden ist. 1787 liest er jedoch nicht die ‚Kritik der reinen Vernunft‘, die in diesem Jahr in zweiter Auflage erscheint, sondern studiert Kants Aufsätze, die in der ‚Berlinischen Monatsschrift‘ erscheinen. Im Zuge seiner eigenen historischen Studien sind hier insbesondere diejenigen Schriften Kants für ihn von Interesse, die sich der Problematik der Teleologie und Geschichtsphilosophie widmen. Diese Beschäftigung hinterlässt ihre Spuren vor allem in seiner 1789 gehaltenen Antrittsvorlesung Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?. Schillers Konzept einer durch vernünftige Prinzipien zu rekonstruierende Universalgeschichte verrät neben Herders auch einen kantischen Einfluss. Zur Universalgeschichte, vgl. FA VI: 692, 835 sowie 838f. Zum Einfluss Kants außerdem FA VI: 839-41. Sein späterer Aufsatz Etwas über die erste Menschengesellschaft am Leitfaden der mosaischen Urkunde orientiert sich nicht bloß der Struktur nach an Kant, sondern nennt dessen Aufsatz Mutmaßlicher Anfang der Menschheitsgeschichte als explizite Referenz. Zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten beider Texte und Positionen vgl. den exzellenten Aufsatz von Hahmann. Hahmann, Andree: Schiller’s Philosophy of History, in: Falduto, Antonino /Mehigan, Tim (Hrsg.): The Palgrave Handbook on the Philosophy of Friedrich Schiller, Cham: Palgrave MacMillan, 2023, S. 371-387. Zu diesem Zeitpunkt gründet sich Schillers Geschichtsverständnis noch auf der Überzeugung, dass sich das historische Geschehen am Leitfaden teleologischer Prinzipien als eine vernünftige Fortschrittsgeschichte hin zu einem „ein[em] weltbürgerlich[en] Band“ FA VI: 419. der Staaten rekonstruieren lässt. Mit anderen Worten betont Schiller am Vorabend der Französischen Revolution, die nur wenige Wochen nach seiner fulminanten Antrittsvorlesung ausbricht, empathisch die in politischer und kultureller Hinsicht optimistische Zukunft Europas.
Schillers Optimismus im Hinblick auf den moralischen Zustand seines Jahrhunderts und die Eintracht der Staaten ist jedoch nicht von langer Dauer. Bereits 1793 beklagt er sich über die Ausbrüche und Exzesse der Französischen Revolution, insbesondere über die Hinrichtung Königs Ludwigs XVI. Alt, Peter-André: Schiller. Leben, Werk, Zeit. Band II, München: Beck, 2000, S. 120ff; außerdem NA XXVI: 171f. Vgl. diesbezüglich auch Schings, Hans-Jürgen: Revolutionsetüden. Schiller – Goethe – Kleist, Würzburg: Königshausen & Neumann, 2012, S. 69-119. Der große Versuche des französischen Volks, politische Partizipation und Verteilungsgerechtigkeit einzufordern, gilt ihm mit Blick auf die „elenden Schindersknechte“ NA XXVI: 183. des Wohlfahrtsausschusses für gescheitert. Mehr noch sieht er in der Französischen Revolution die fundamentalsten Verfehlungen des Menschengeschlechts offenbart. In der späteren Schrift ‚Über das Erhabene‘, deren Entstehung zwar unbekannt ist, aber aller Wahrscheinlichkeit nach in die Nähe der Briefe ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘ fällt, führt er den so einmal begonnenen Bogen zu Ende. Zur Entstehung des Aufsatzes und der unterschiedlichen Forschungspositionen vgl. Zelle, Carsten: Die Notstandsgesetzgebung im ästhetischen Staat. Anthropologische Aporien in Schillers ästhetischen Schriften, in: Schings, Hans-Jürgen (Hrsg.): Der ganze Mensch. Anthropologie und Literatur im 18. Jahrhundert, Stuttgart: Metzler, 1994,S. 463, Anm. 61. Mit Blick auf die Weltgeschichte, die zuvor als Geschichte moralischer und republikanischer Verbesserung gelesen werden konnte, sogar musste, heißt es nunmehr, dass es der Philosophie nicht gelungen sei, die Forderungen der Moral mit dem Verlauf der Wirklichkeit in Übereinstimmung zu bringen. FA VIII: 835.
Die Weltgeschichte gilt Schiller nicht mehr als systematisch geordnetes Ganzes, sondern als chaotische und unbegreifliche Aufeinanderfolge von Ereignissen, die ebenso oft voran- als zurückschreitet. In eben diesem unbegreiflichen Charakter aber verbirgt sich ihre erhabene, das Gemüt erhebende Qualität. Ebd.
Diese Wandlung ist in der Schiller-Forschung bisher als offenkundiger, durch die Enttäuschung über das Scheitern der Französischen Revolution ausgelöste Bruch zum Thema gemacht worden. Vgl. insbesondere Riedel, Wolfgang: »Weltgeschichte als erhabenes Object«. Zur Modernität von Schillers Geschichtsdenken, in: Peter-André Alt (Hrsg.): Prägnanter Moment. Studien zur deutschen Literatur der Aufklärung und Klassik. Festschrift für Hans-Jürgen Schings, Würzburg: Königshausen & Neumann, 2002, S. 193-215; außerdem Bollenbeck, Georg: Von der Universalgeschichte zur Kulturkritik, in: ders./Ehrlich, Lothar (Hrsg.): Friedrich Schiller. Der unterschätzte Theoretiker, Köln: Böhlau, 2007, S. 11-26. Vor dem Hintergrund der neuen philosophisch-informierten Schiller-Forschung, welche sein Werk mehr auf Kontinuität und argumentative Zusammenhänge zu lesen bemüht ist, stellen sich hingegen die folgenden Fragen: Ist der Wandel, der sich in der methodischen Beurteilung der Geschichte zwischen 1789 und 1795 vollzieht, als ein argumentativer Bruch zu verstehen? Wie lässt sich dieser Bruch gegebenenfalls argumentativ rekonstruieren?
Im Kontext dieser Problemstellung lohnt sich der Hinweis, dass sich beide Phasen in Schillers Denken durch eine enge Auseinandersetzung mit der kantischen Philosophie auszeichnen. Wie man diese im Einzelnen beurteilen mag – als affirmativ oder ablehnend – mag dahin gestellt bleiben. Es ist dessen ungeachtet auffallend, dass Schiller sich im Zuge seiner Lektüre der ‚Kritik der Urteilskraft‘ auch mit der Thematik der Teleologie beschäftigt, die er 1789 noch als methodisches Prinzip seinem Geschichtsverständnis zugrunde legt. In der Schrift ‚Über das Erhabene‘ heißt es hingegen, dass das regulative Prinzip (der Teleologie) lediglich im organischen Reich der Natur gelte, nicht aber im Reich der Freiheit, oder im Vollzug menschlicher Geschichte. FA VIII: 835. Für das Gelingen der letzteren, zumindest insofern es die Etablierung vernünftiger Staaten und politischer Freiheiten anbelangt, ruft Schiller nun nicht mehr die teleologischen Prinzipien der Naturbetrachtung als Bürgen auf, sondern vielmehr die sich gegenseitig ergänzende ästhetische Ausbildung des Menschengeschlechts durch das Schöne und Erhabene. FA VIII: 616ff.
In diesen Kontext fallen Schillers Randnotizen, die sich in der Teleologie und auf sie verweisend finden. Schiller markiert sich diejenigen Stellen, in denen Kant dafür argumentiert, dass „wir es als Gunst der Natur ansehen [können; Anm. d. Verf.], daß sie uns, durch Ausstellung so vieler schöner Gestalten, zur Cultur hat beförderlich seyn wollen.“ AA V. 380. Während die ästhetische Betrachtung der Natur keinerlei Rücksicht darauf nimmt, zu welchem Zweck Naturschönheiten bestehen, rechtfertigt das teleologische Urteil, eine Beziehung zwischen der Existenz der Naturschönheiten und dem Mensch als Zweck herzustellen. Ebd.
Versteht man den Wandel in Schillers Geschichtsdenken als eine Aufwertung der Bedeutung ästhetischer Kultur, so wäre diese Bewegung im Hinblick auf die kantische Teleologie nicht notwendigerweise zuungunsten des Fortschrittsoptimismus zu leisten gewesen. Kant liefert Schiller an dieser Stelle durchaus ein Argument, das dieser unter Umständen in sein Verständnis der Universalgeschichte hätte einarbeiten können, genauer: es hätte ihm erlaubt, unter ästhetische Vorzeichen zu verdeutlichen, wie der Fortschritt der Menschheitsgeschichte sich vollzieht. An dieser Stelle wären dann auch Schillers Überlegungen aus Über Anmut und Würde einzubeziehen, die sich mit der Frage nach der Verbindung von ästhetischer Kultur einerseits und der ästhetischen Erscheinungsweise moralischer Handlungen andererseits auseinandersetzen. Vgl. FA VIII: 343ff sowie 360f. Ist Schiller im Jahr 1791 allerdings bereits (vollständig) von seinem Fortschrittsoptimismus abgewichen, stellt sich die Frage, inwiefern die markierte Stelle noch relevant für ihn sein kann. Möglicherweise markiert er sie mit dem Hintergedanken, an diesem Punkt seine Abkehr vom kantischen Geschichtsdenken zu verdeutlichen. Sie ließe sich ebenso im Hinblick auf die Bedeutung des Erhabenen für die Menschheitsentwicklung lesen, die Schiller sowohl in den Briefen ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘ sowie in ‚Über das Erhabene‘ betont.
Wie man Schillers Anmerkung versteht, wird davon abhängen, wie man einerseits den Wandel seines Geschichtsdenkens und andererseits sein Verhältnis zur kantischen Transzendentalphilosophie beurteilt. Gleichwohl wirft Schillers Anmerkung wenn noch nicht zu Beginn eine Frage, so wenigstens die Irritation auf, warum die kultivierende Bedeutung der Schönheit – nicht im Hinblick auf die Erkenntnisfähigkeit des Subjekts, sondern auf die Existenz der Naturschönheiten – für ihn zu diesem Zeitpunkt noch von Bedeutung sein könnte. Ferner ob sie einen Niederschlag in seinem Werk gefunden hat. Hier wäre beispielsweise die Frage zu klären, ob sie sich mit Schillers Typologie der Menschheitsentwicklung, die sich sowohl in dem Aufsatz ‚Etwas über die erste Menschheitsgesellschaft‘ als auch den Briefen ‚Über die ästhetische Erziehung des Menschen‘ finden.
In letzter Konsequenz verweisen Schillers Bezüge auf die Teleologie daher einerseits auf die Entwicklung und die Architektonik seines eigenen Denkens und andererseits auf systemimmanente Bezüge innerhalb der kantischen Philosophie selbst. Nimmt man Schillers Anmerkung ernst, so wird man nicht mehr davon ausgehen können, dass er ausschließlich an der Ästhetik Kants interessiert gewesen ist. Darüber hinaus wird man sich die Frage stellen müssen, ob der Zusammenhang von Ästhetik und Teleologie, den die ‚Kritik der Urteilskraft‘ zweifelsohne herstellt, für Schillers Denken von größerer Relevanz gewesen ist, als bisher angenommen worden ist.
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Danksagung
Mein Dank gilt der Fritz Thyssen Stiftung, welche dieses Projekt durch ihre großzügige finanzielle Unterstützung überhaupt ermöglicht hat. Ferner auch dem Deutschen Literaturarchiv für die Möglichkeit, mit Schillers Handexemplar unmittelbar arbeiten zu können, und für die Bereitstellung von Faksimiles, ehe sie öffentlich zugänglich waren. Darüber hinaus gilt mein Dank Dirk Schäfer, der mir stets mit Rat und Tat zur Seite gestanden, um Fragen der Editorik und Interpretation zu erörtern, und Prof. Dr. Andrea-Marlen Esser, die dieses Projekt in jeglicher Hinsicht unterstützt und gefördert hat. Zu guter Letzt danke ich Dr. Torsten Roeder und Pia Geißel, ohne deren umsichtige Arbeit diese Edition in technischer Hinsicht nicht hätte realisiert werden können.