[[III]]


Vorrede.

Man kann das Vermögen der Erkenntnis aus
Principien a priori die reine Vernunft und
die Untersuchung der Möglichkeit und Grenzen der-
selben überhaupt die Critik der reinen Vernunft
nennen, ob man gleich unter diesem Vermögen nur
die Vernunft in ihrem theoretischen Gebrauche ver-
steht, wie es auch in dem ersten Werke unter jener
Benennung geschehen ist, ohne noch ihr Vermögen,
als practische Vernunft nach ihren besonderen Prin-
cipien in Untersuchung ziehen zu wollen. Jene
geht alsdenn blos auf unser Vermögen Dinge
a priori zu erkennen und beschäftigt sich also nur
mit dem Erkenntnisvermögen, mit Ausschließung
des Gefühls der Lust und Unlust und des Begeh-
rungsvermögens, und unter den Erkenntnisvermö-
gen mit dem Verstande, nach seinen Principien
a priori mit Ausschließung der Urtheilskraft [IV] und der Vernunft (als zum theoretischen Er-
kenntnis gleichfals gehöriger Vermögen), weil es
sich in dem Fortgange findet, daß kein anderes Er-
kenntnisvermögen, als der Verstand, constitutive
Erkenntnisprincipien a priori an die Hand geben
kann: so, daß die Critik, welche sie insgesamt, nach
dem Antheile, den jedes der anderen an dem baaren
Besitz der Erkenntnis aus eigener Wurzel zu haben
vorgeben möchte, sichtet, nichts übrig läßt, als
was der Verstanda priori als Gesetz für die
Natur, als Inbegrif von Erscheinungen (deren
Form eben so wohl a priori gegeben ist) vorschreibt,
alle andere reine Begriffe aber unter die Ideen ver-
weiset, die für unser theoretisches Erkenntnisver-
mögen überschwenglich dabey aber doch nicht etwa
unnütz, oder entbehrlich sind, sondern, als regula-
tive Principien, theils die besorgliche Anmaßungen
des Verstandes, als ob er (indem er a priori die
Bedingungen der Möglichkeit aller Dinge, die er
erkennen kann anzugeben vermag) dadurch auch die
Möglichkeit aller Dinge überhaupt in diesen Gren-
zen beschlossen habe, zurück zu halten, theils um
ihn selbst in der Betrachtung der Natur nach einem
Princip der Vollständigkeit, wiewohl er sie nie er- [V] reichen kann, zu leiten und dadurch die Endabsicht
alles Erkenntnisses zu befördern.

Es war also eigentlich der Verstand der sein
eigenes Gebiet und zwar im Erkenntnisvermö-
gen
hat, so fern er constitutive Erkenntnisprinci-
pien a priori enthält, welcher durch die im allge-
meinen so benannte Critik der reinen Vernunft gegen
alle übrige Competenten in sicheren aber einigen Be-
sitz gesetzt werden sollte. Eben so ist der Vernunft
die nirgend als lediglich in Ansehung des Begeh-
rungsvermögens constitutive Principien a priori
enthält, in der Critik der practischen Vernunft ihr
Besitz angewiesen worden.

Ob nun die Urtheilskraft, die in der Ordnung
unserer Erkenntnisvermögen zwischen dem Ver-
stande und der Vernunft ein Mittelglied ausmacht,
auch für sich Principien a priori habe, ob diese con-
stitutiv oder blos regulativ sind (und also kein eige-
nes Gebiet beweisen) und ob sie dem Gefühle der
Lust und Unlust, als dem Mittelgliede zwischen dem
Erkenntnisvermögen und Begehrungsvermögen,
(eben so, wie der Verstand dem ersteren, die Ver-
nunft aber dem letzteren a priori Gesetze vor-
schreibt) a priori die Regel gebe: das ist es, wo- [VI] mit sich gegenwärtige Critik der Urtheilskraft
beschäftigt.

Eine Critik der reinen Vernunft, d. i. unseres
Vermögens nach Principien a priori zu urtheilen,
würde unvollständig seyn, wenn die der Urtheils-
kraft, welche für sich als Erkenntnisvermögen dar-
auf auch Anspruch macht, nicht als ein besonderer
Theil derselben abgehandelt würde; obgleich ihre
Principien in einem System der reinen Philosophie
keinen besonderen Theil zwischen der theoretischen
und practischen ausmachen dürfen, sondern im
Nothfalle jedem von beyden gelegentlich angeschlossen
werden können. Denn, wenn ein solches System
unter dem allgemeinen Nahmen der Metaphysik
einmal zu Stande kommen soll (welches ganz voll-
ständig zu bewerkstelligen möglich und für den Ge-
brauch der Vernunft in aller Beziehung höchst
wichtig ist) so muß die Critik den Boden zu diesem
Gebäude vorher so tief, als die erste Grundlage
des Vermögens von der Erfahrung unabhängiger
Principien liegt, erforscht haben, damit es nicht an
irgend einem Theile sinke, welches den Einsturz des
Ganzen unvermeidlich nach sich ziehen würde.

[VII]

Man kann aber aus der Natur der Urtheils-
kraft, (deren richtiger Gebrauch so nothwendig und
allgemein erforderlich ist, daß daher unter dem Nah-
men des gesunden Verstandes kein anderes, als
eben dieses Vermögen gemeynet wird) leicht ab-
nehmen, daß es mit großen Schwierigkeiten beglei-
tet seyn müsse, ein eigenthümliches Princip dersel-
ben auszufinden (denn irgend eins muß es a priori
in sich enthalten, weil es sonst nicht, als ein beson-
deres Erkenntnisvermögen, selbst der gemeinsten
Critik ausgesetzt seyn würde), welches gleichwohl
nicht aus Begriffen a priori abgeleitet seyn muß;
denn die gehören dem Verstande an, und die Ur-
theilskraft geht nur auf die Anwendung derselben.
Sie soll also selbst einen Begrif angeben, durch den
eigentlich kein Ding erkannt wird, sondern der nur
ihr selbst zur Regel dient, aber nicht zu einer obje-
ctiven, der sie ihr Urtheil anpassen kann, weil dazu
wiederum eine andere Urtheilskraft erforderlich seyn
würde, um unterscheiden zu können, ob es der Fall
der Regel sey oder nicht.

Diese Verlegenheit wegen eines Princips (es
sey nun ein subjectives oder objectives) findet sich
hauptsächlich in denjenigen Beurtheilungen, die man [VIII] ästhetisch nennt, die das Schöne und Erhabne, der
Natur oder der Kunst, betreffen. Und gleichwohl
ist die critische Untersuchung eines Princips der Ur-
theilskraft in denselben das wichtigste Stück einer
Critik dieses Vermögens. Denn ob sie gleich für
sich allein zum Erkenntnis der Dinge gar nichts bey-
tragen, so gehören sie doch dem Erkenntnisvermö-
gen allein an, und beweisen eine unmittelbare Be-
ziehung dieses Vermögens auf das Gefühl der Lust
oder Unlust nach irgend einem Princip a priori,
ohne es mit dem, was Bestimmungsgrund des Be-
gehrungsvermögens seyn kann, zu vermengen, weil
dieses seine Principien a priori in Begriffen der
Vernunft hat. — Was aber die logische Beur-
theilung der Natur anbelangt, da, wo die Erfahrung
eine Gesetzmäßigkeit an Dingen aufstellt, welche zu
verstehen oder zu erklären der allgemeine Verstan-
desbegrif vom Sinnlichen nicht mehr zulangt und
die Urtheilskraft aus sich selbst ein Princip der Be-
ziehung des Naturdinges auf das unerkennbare
Uebersinnliche nehmen kann, es auch nur in Absicht
auf sich selbst zum Erkenntnis der Natur brauchen
muß, da kann und muß ein solches Princip a priori
zwar zum Erkenntnis der Weltwesen angewandt [VIV[IX]] werden und eröfnet zugleich Aussichten, die für die
practische Vernunft vortheilhaft sind, aber es hat
keine unmittelbare Beziehung aufs Gefühl der Lust
und Unlust, die gerade das Räthselhafte in dem
Princip der Urtheilskraft ist, welches eine besondere
Abtheilung in der Critik für dieses Vermögen noth-
wendig macht, da die logische Beurtheilung nach Be-
griffen (aus welchen niemals eine unmittelbare Fol-
gerung aufs Gefühl der Lust und Unlust gezogen
werden kann) allenfalls dem theoretischen Theile der
Philosophie, sammt einer critischen Einschränkung
derselben, hätte angehängt werden können.

Da die Untersuchung des Geschmackvermö-
gens, als ästhetischer Urtheilskraft hier nicht zur Bil-
dung und Cultur des Geschmacks, (denn diese wird
auch ohne alle solche Nachforschungen, wie bisher, so
fernerhin, ihren Gang nehmen) sondern blos in trans-
scendentaler Absicht angestellt wird, so wird sie, wie
ich mir schmeichle, in Ansehung der Mangelhaftigkeit
jenes Zwecks auch mit Nachsicht beurtheilt werden.
Was aber die letztere Absicht betrift, so muß sie sich auf
die strengste Prüfung gefaßt machen. Aber auch da
kann die große Schwierigkeit, ein Problem, welches
die Natur so verwickelt hat, aufzulösen, einiger nicht [X] ganz zu vermeidenden Dunkelheit in der Auflösung
desselben, wie ich hoffe, zur Entschuldigung dienen,
wenn nur, daß das Princip richtig angegeben worden,
klar gnug dargethan ist, gesetzt, die Art das Phänomen
der Urtheilskraft davon abzuleiten, habe nicht alle
Deutlichkeit, die mananderwärts, nämlich von einem
Erkenntnis nach Begriffen mit Recht fordern kann,
die ich auch im zweyten Theile dieses Werks erreicht
zu haben glaube.

Hiemit endige ich also mein ganzes critisches Ge-
schäft. Ich werde ungesäumt zum Doctrinalen schrei-
ten, um, wo möglich, meinem zunehmenden Alter die
dazu noch einigermaßen günstige Zeit noch abzuge-
winnen. Es versteht sich von selbst, daß für die Ur-
theilskraft darinn kein besonderer Theil sey, weil in
Ansehung derselben die Critik statt der Theorie dient,
sondern daß, nach der Eintheilung der Philosophie in
die theoretische und practische und der reinen in eben
solche Theile, die Metaphysik der Natur und die der
Sitten jenes Geschäft aus machen werden.